Die Telekom plant ein neues Bauprojekt am Ahrensburger Starweg. Die Gegner werfen der Verwaltung jedoch Fehler vor. CDU und WAB planen jetzt einen Antrag, der die Baugenehmigung vorerst stoppen soll.

Ahrensburg. Hat die Verwaltung der Stadt Ahrensburg im Baugenehmigungsverfahren für den geplanten Funkturm der Telekom einen Fehler gemacht? „Ja“, sagen die Gegner des Projekts, die Funkturm-Initiative Starweg, und verweisen auf Paragraf 7a der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Der besagt, dass „die Kommune, in deren Gebiet eine Hochfrequenzanlage errichtet werden soll, bei der Auswahl von Standorten durch die Betreiber gehört werden muss.“ Sie fordern den Bürgermeister auf, dass die „Möglichkeit zur Stellungnahme und Erörterung“ nachgeholt wird. Die Ergebnisse wiederum sollen, so sieht es der Paragraf vor, bei der Bauplanung berücksichtigt werden. Das interpretieren die Mitglieder der Initiative so: Die „Kommune“ beinhaltet Anwohner und Politik und somit auch deren Beteiligung und Stellungnahmen. „Dass dies bisher nicht geschehen ist, ist ein entscheidender Hinderungsgrund, die Genehmigung zu erteilen“, sagen sie.

Ein ähnliches Ziel verfolgt ein gemeinsamer Antragsentwurf der WAB und der CDU. Tobias Koch, Fraktionschef der CDU sagt über den Antragsentwurf: „Wir wollen, dass die Verwaltung den Flächennutzungsplan auf Eignungsflächen für Funktürme prüft. Das gibt es bisher in den Ahrensburger Plänen nicht, ist aber ein typisches Instrument.“ Solange die Prüfung ausstehe, solle die Baugenehmigung an die Telekom nicht erteilt werden. Koch: „So kann zu diesem Zeitpunkt nicht gebaut werden.“ Karen Schmick von der WAB sagt: „Es gibt einfach noch zu viele offene Fragen, die wir klären sollten. Es geht um die Gesundheit der Bürger, dafür trägt die Politik eine gewisse Verantwortung.“

Der Antrag soll die Baugenehmigung vorerst auf Eis legen

Den Entwurf haben die Antragsteller unterdessen an die übrigen Fraktionen geschickt. Zur Kenntnisnahme – und in der Hoffnung, Mitstreiter zu gewinnen. Abgestimmt werden soll, wenn es nach den Antragstellern geht, in der kommenden Stadtverordnetenversammlung am 26. Mai, spätestens in der darauffolgenden Sitzung Ende Juni. Spricht sich eine Mehrheit für den Baustopp aus, wird die Verwaltung prüfen müssen, ob er rechtlich gegen die Telekom durchzusetzen ist.

Im Rathaus wird die Sachlage nämlich anders beurteilt – das liegt vor allem an den Worten „Kommune“ und „Stellungnahme“, die in dem Paragrafen 7a verwendet werden. „Nach unserer derzeitigen Rechtsauffassung ist mit der Kommune die Verwaltung gemeint, eine Anhörung der Politik und der Bürger demnach nicht erforderlich“, sagt Bürgermeister Michael Sarach, „Und eine Stellungnahme der Verwaltung liegt in Form des Baugenehmigungsverfahrens vor.“ Im Frühjahr war die Verwaltung nach Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass das Vorhaben nach Paragraf 35 des Baugesetzbuchs zulässig ist, da „keine öffentlichen Belange entgegenstehen“. Damit sei es, so sagt Sarach, im Ergebnis leider so, dass die Verwaltung keine Möglichkeit sehe, den Bau zu verhindern.

Der Paragraf kann auf unterschiedliche Weisen ausgelegt werden

In der Tat gibt es in der Frage der Auslegung des jungen Paragrafen – er trat erst am 22. August 2013 in Kraft – unterschiedliche Auffassungen. Sarach: „Es gibt noch keine Leitlinien und vor allem keine Urteile, auf die wir uns stützen könnten.“ Die Verwaltung wolle nun aber prüfen, ob Paragraf 7a relevant werden könne.

Zumindest eine Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände und der Telekommunikationsunternehmen, die Grundlage des Paragrafen ist, lässt die Vermutung zu, dass die Beteiligung der Bürger gewünscht ist. Denn in ihrer Präambel ist das Ziel formuliert, für den Bau von Mobilfunkanlagen „einvernehmliche Lösungen“ zu finden. Es geht dabei ausdrücklich um die „in Teilen der Bevölkerung entstandene Besorgnis um mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit“. Die örtlichen Belange sollen durch „eine umfassende Information der Kommunen und ihrer Bürger“ Berücksichtigung finden.

Wie berichtet, hatte die Telekom im August 2013 einen Bauantrag für einen 40 Meter hohen Funkturm gestellt. Der Mast soll auf dem Feld zwischen dem Starweg und dem Verlängerten Ostring aufgestellt werden. Im März hatte die Verwaltung das Baugenehmigungsverfahren abgeschlossen. Die Genehmigung selbst wurde noch nicht erteilt. Die Telekom will an dem Turm Antennen für mobiles Internet anbringen (LTE und UMTS). Wenige Hundert Meter entfernt steht bereits ein Funkmast des Unternehmens. 40 Antennen hängen an dem Funkturm zwischen dem Ostring und der Autobahn 1. Vier davon übertragen zwei Hamburger Radiosender, die übrigen Mobilfunk. Den neuen Turm brauche die Telekom dennoch, sagt Unternehmenssprecherin Stefanie Halle: „Wir wollen noch mehr Kunden mit schnellem Internet versorgen.“