Mitglieder des Finanzausschusses befassten sich auf ihrer Sitzung mit Erbbaurechtsvertrag zwischen Kirchengemeinde und Stadt. Ahrensburg möchte Hortkinder im Gemeindezentrum unterbringen.
Ahrensburg. In der Debatte um den Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Ahrensburg und der Kirchengemeinde, sprachen sich die Mitglieder des Finanzausschusses für den Vertrag aus. Die Eckpunkte des Vertrages stehen bereits, die Details müssen noch geklärt werden. „Wir hoffen, dass die Stadt da noch etwas verändern kann“, sagt der stellvertretende Finanzausschussvorsitzende Achim Reuber (SPD). Die derzeit festgelegten Kosten sind den Politikern zu hoch.
Wie berichtet soll der Erbbaurechtsvertrag die Nutzung der Grundstücke und Gebäude in der Rudolf-Kinau-Straße 13 bis 17 regeln. Fünf Gruppen des Awo-Hortes der Grundschule Am Reesenbüttel sollen in das Gemeindezentrum der St. Johanneskirche einziehen bis der entsprechende Neubau an der Schule fertig ist. Im Vertrag wird die Nutzung für die nächsten 99 Jahre geregelt. Die Stadt Ahrensburg soll in den ersten Jahren vier, anschließend fünf Prozent des Grundstückswertes, den die Kirche auf eine Million Euro beziffert hat, bezahlen.
Der Finanzausschuss hofft, dass die Kirchengemeinde doch noch einlenkt und ihre Forderungen herunterschraubt. Die Alternativlösung, die Kinder in Containern unterzubringen, fand keine Zustimmung unter den Ausschussmitgliedern. Reuber: „Es gab dieselbe Kritik wie schon auf der Stadtverordnetenversammlung.“ Die Politiker hatten dabei bereits die Container für die schlechtere Lösung gehalten und für die Lösung mit dem Gemeindezentrum gestimmt. „Die Kinder müssen immerhin vier Jahre lang, die Grundschulzeit über, gut unterkommen“, so Reuber.
Die Mitglieder des Finanzausschusses entschieden mit fünf Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen, den Vertragsabschluss voran zu bringen.