Wer dachte, dass nach der kostenbedingten Schließung der Kirche St. Johannes Ahrensburg zum 1. Juli 2013 alles Bemühen des rasch gegründeten Fördervereins vergeblich sein würde, der ist jetzt eines Besseren belehrt worden.
Heute steht die Unterzeichnung einer Finanzierungs- und Nutzungsvereinbarung an. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Kirchengemeinderat, seinen Beschluss zur Entwidmung von St. Johannes aufzuheben und das Gotteshaus wieder zu öffnen. Dem Förderverein dagegen wird aufgetragen, künftig die Kosten für den Erhalt und die Nutzung des Gebäudes aufzubringen.
Für die beiden Widersacher, die eigentlich für die gleiche Sache stehen sollten, nämlich das Christentum, bedeutet das zwei sehr unterschiedliche Kraftakte. Der Förderverein muss einiges an finanziellen Mitteln und ehrenamtlichen Leistungen erbringen. Der Kirchengemeinderat, gewissermaßen Vertreter der Kirche als Institution, musste eine starre Position aufgeben und den aufmüpfigen Mitgliedern der Gemeinde die Freiheit zugestehen, den geistlichen Ort St. Johannes neu zu beleben.
Die Dimension dieses Falls reicht weit über Ahrensburg hinaus. Die Klagen der großen Kirchen im Lande über viele Austritte klängen nicht sehr glaubwürdig, wenn das schlagende Argument gegen den Protest wahrhaft engagierter Gemeindemitglieder der vermeintliche Sachzwang zu hoher Kosten gewesen wäre. Die Kirche ist schließlich kein Unternehmen der Privatwirtschaft, wo Probleme meist höchst unkreativ wegrationalisiert werden. Es ist also ein gutes Signal, dass der Gemeinderat vermutlich einen „Wink von oben“ bekommen und den Konflikt im eigenen Hause zukunftsfähig gelöst hat.