Amtsgericht Ahrensburg verurteilt Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung eines Bikers zu Geldstrafe. Der Angeklagte hatte dem Opfer im August 2012 an einer Kreuzung in Lütjensee die Vorfahrt genommen.

Ahrensburg. „Es tut mir unendlich leid.“ Mit diesen Worten des 45Jahre alten Angeklagten, der sich wegen der fahrlässigen Tötung eines Motorradfahrers vor dem Ahrensburger Amtsgericht verantworten musste, ging der Richter in die Urteilsfindung. Die Witwe des bei dem Unfall in Lütjensee getöteten Harley-Davidson-Fahrers nahm die Entschuldigung reglos hin. Für sie kommt dieser Satz viel zu spät, wie sie bereits am Verhandlungstag zuvor zu verstehen gegeben hatte.

Mark Hansen (Name geändert) aus Trittau beteuerte, dass er den Unfall nicht hätte verhindern können. Als er im August 2012 die Kreuzung Sprenger Weg/Bahnhofstraße in Lütjensee mit seinem Auto überqueren wollte, nahm er einem 50 Jahre alten Biker die Vorfahrt. Der Großhansdorfer prallte mit seiner Harley gegen den Wagen und erlag noch am Unfallort seinen Verletzungen. Im Prozess gab der Angeklagte an, die Sonne habe ihn geblendet. Er habe den Biker nicht gesehen. Der Gutachter, der die Unfallumstände untersucht hatte, konnte die Sonnenblendung aber nicht bestätigen.

Zeuge sah den Motorradfahrer wegen Sonnenblendung nicht kommen

Dagegen bestätigte am letzten Prozesstag ein Zeuge die Aussage des Angeklagten. Aus 100 Meter Entfernung habe er das Auto von Mark Hansen von rechts in die Kreuzung einfahren sehen. „Den Motorradfahrer sah ich erst Sekundenbruchteile vor dem Aufprall.“ Auf die Frage des Richters, warum er den entgegenkommenden Biker nicht früher erblickt hatte, antwortete der Zeuge: „Ich wurde von der Sonne geblendet.“

Ob auch der Angeklagte geblendet wurde oder einfach nicht richtig hingesehen hat, ist für den Strafrichter nicht mehr abschließend zu klären. Bei der Urteilsverkündung wirkt Mark Hansen angespannt. Fast den gesamten Prozess über hielt er den Kopf gesenkt, blickte lediglich hin und wieder unsicher zu seinem Verteidiger und zum Richter hinüber. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er schuldig im Sinne der Anklage ist und verurteilt den Trittauer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40Euro. Den Führerschein darf er behalten. Damit folgt der Richter in seiner Urteilsbegründung dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Anwalt der Witwe forderte Verlust des Führernscheins und Bewährungsstrafe

Als strafmildernd wirkt sich nach Ansicht des Gerichts aus, dass der Angeklagte Reue gezeigt habe. Der Verteidiger sagte, dass sein Mandant in Therapie sei, um das Geschehene zu verarbeiten. Des Weiteren berücksichtigte der Richter, dass Hansen zuvor weder straf- noch verkehrsrechtlich auffällig geworden war. Auch die Aussage des Sachverständigen zur leicht überhöhten Geschwindigkeit des Motorradfahrers spielte eine Rolle. Der Richter resümiert: „Ich kann nicht ausschließen, dass mir so etwas nicht auch passieren könnte.“

Das Urteil weicht von der Forderung der Nebenklage ab, die eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und den Entzug der Fahrerlaubnis für zwei Jahre als angemessen ansah. Der Anwalt der Witwe sah im Verhalten des Angeklagten einen bedingten Vorsatz, weil er rücksichtslos auf die Kreuzung gefahren sei und das Risiko eines Unfalls billigend in Kauf genommen habe.

Zum Urteil wollten sich weder die Familie des Getöteten noch der Angeklagte äußern. Beide Seiten haben eine Woche Zeit, in Berufung zu gehen. (ebe)