Nach Beschluss der Politik hat die Verwaltung den Antrag für das Ahrensburger Rathaus beim Landesamt für Denkmalpflege in Kiel gestellt. Was sind die Konsequenzen der Unterschutzstellung für Ahrensburg?
Ahrensburg. Es war leidenschaftlich, es war knapp. Bei der Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung ist in der Reithalle des Marstalls die letzte Entscheidung im Streit um den Denkmalschutz gefallen – nach mehr als einstündiger Diskussion. Mit 15 zu 13 Stimmen bei drei Enthaltungen haben die Politiker mehrheitlich dafür gestimmt, dass die Stadt selbst den Denkmalschutz für ihr Rathaus beantragt. Am Dienstagmorgen hat Bürgermeister Michael Sarach das entsprechende Schreiben unterzeichnet. Der Brief ist auf dem Weg zur zuständigen Denkmalbehörde in Kiel. Wie wird es nun weitergehen?
Wann und wie wird das Ahrensburger Rathaus ein Denkmal?
Astrid Hansen, die zuständige Mitarbeiterin bei der Denkmalbehörde: „Wenn der Antrag der Stadt bei uns eingegangen ist, tragen wir in den kommenden Tagen das Rathaus in das Denkmalbuch ein.“ Anschließend bekommt die Ahrensburger Verwaltung eine sogenannte Denkmalschutzverfügung – ein Schreiben, das die Eintragung dokumentiert. Eine Plakette oder eine Urkunde werde es nicht geben, sagt Astrid Hansen.
Welche Folgen hat der Denkmalschutz für ein Gebäude?
Laut Definition dient der Denkmalschutz dem Zweck, dass ein Gebäude erhalten und in seiner Art nicht verfälscht wird. Im Fall des Ahrensburger Rathauses bedeutet es, dass es baulich nicht stark – durch Umbau oder Anbauten – verändert oder abgerissen werden darf. Über Veränderungen an und im Rathaus können die Ahrensburger Politiker zudem nicht mehr allein entscheiden. Sie und die Stadtverwaltung müssen sich in der Zukunft mit der Denkmalbehörde abstimmen.
Hat der Denkmalschutz auch Folgen für die Umgebung des Rathauses?
Ja. Zwar wird laut Astrid Hansen nur das Rathaus und der Vorplatz bis zur Manfred-Samusch-Straße unter Schutz gestellt. Doch auch für die Umgebung kann ein Veränderungsverbot gelten. Hansen: „Der Umgebungsschutz greift bei erheblichen Veränderungen in der Nähe des Baudenkmals.“ Das bedeutet: Neubauten oder Umgestaltungen müssen mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden. Feste Regularien, etwa eine Größendefinition der Umgebung, gibt es allerdings nicht. Hansen: „Beurteilt werden Veränderungen danach, ob sie die Sichtachse zum Rathaus stören.“
Kann die Brandschutztreppe am Rathaus jetzt noch gebaut werden?
Ja. Der Bau der Treppe auf der Rückseite des Rathauses ist mit der Denkmalbehörde abgestimmt worden. Der Baustart war nur aufgrund der laufenden Denkmalschutz-Diskussion um etwa vier Wochen verschoben werden. Laut Rathaussprecher Andreas Zimmermann soll nun zeitnah mit dem Anbau begonnen werden.
Befürchten Denkmalgegner zu Recht hohe Folgekosten?
Ja, die Befürchtung, dass der Denkmalschutz teuer wird, ist den Gutachtern zufolge nicht unbegründet. Bei denkmalgerechten Sanierungen müssten oft Sonderanfertigungen verwendet werden. Dafür gibt es für Baudenkmäler die Chance auf Zuschüsse von der Denkmalbehörde oder von Stiftungen.
Wie groß ist die Chance auf Fördergeld und Zuwendungen aus Stiftungen?
Das ist schwer zu sagen. Die schleswig-holsteinische Denkmalpflege hat im Jahr 2014 einen Zuwendungsetat von lediglich 650.000 Euro. Beim Bund gibt es ein Sonderprogramm für Denkmalpflege. Zudem gibt es Stiftungen, wie etwa die Wüstenrot Stiftung (sie hat in den vergangenen Jahren oft moderne Denkmäler gefördert) oder die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Fördergeld und Stiftungszuwendungen sind immer an ein Projekt gebunden. Das heißt, die Stadt müsste vorerst ein Gutachten, einen Kostenvoranschlag und die denkmalrechtliche Bestätigung für die Maßnahme in der Tasche haben, bevor sie einen Förderantrag stellen kann.
Wird das Rathaus als Denkmal nun auch optisch aufgewertet?
Hässlich, dieses Wort ist im Zuge der Denkmalschutzdiskussion wiederholt gefallen. Vor allem die verschmutzte Fassade (sie war einst schneeweiß) wird kritisiert. Der Hoffnung, dass mit einer Unterschutzstellung auch eine optische Aufwertung des Verwaltungsgebäudes einhergeht, gibt Bürgermeister Sarach einen Dämpfer: „Vorerst stehen einige Sanierungen an.“ Der Zweitgutachter hatte 23 Mängel festgestellt.
Wird die Stadt ihr denkmalgeschütztes Rathaus touristisch nutzen?
Denkmäler wecken Interesse. Der Zweitgutachter hatte der Stadt bereits im Dezember empfohlen, den Denkmalschutz touristisch zu nutzen, etwa Führungen in dem Verwaltungsgebäude anzubieten. Bürgermeister Michael Sarach: „Prinzipiell wäre ein solches Angebot attraktiv.“ Konkrete Pläne gebe es aber noch nicht.