Gemeinde klagt beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig gegen die Teilfortschreibung der Regionalflächen für Windkraftanlagen. Der von Bargteheide geplante Windpark schränke die Planungsfreiheit ein.
Jersbek. Die Gemeinde Jersbek hat beim Oberverwaltungsgericht Schleswig Klage eingereicht gegen die Teilfortschreibung der Regionalflächen für Windkraftanlagen. „Wir wollen überprüfen lassen, ob die Teilfortschreibung des Regionalplanes I, der Stormarn betrifft, normengerecht erstellt worden ist“, sagt Jersbeks stellvertretender Bürgermeister Jürgen Feddern (Wählergemeinschaft BfJ).
In Schleswig-Holstein gibt es fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Mit den Teilfortschreibungen, die im Dezember 2012 rechtskräftig wurden, hat das Land rund 13.200 Hektar zusätzliche Fläche gewonnen.
Hintergrund der Klage der Jersbeker Gemeindevertreter ist, dass die Stadt Bargteheide auf einer Fläche südlich des Glindfelder Wegs drei Windräder, die jeweils 196 Meter hoch sein sollen, aufstellen möchte. „Von den Plänen ist ein großer Teil Jersbeks betroffen“, sagt Feddern. Er vertritt in dieser Sache Bürgermeister Herbert Sczech (Wählergemeinschaft UWG), der sich als Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bargteheide für befangen erklärt hat.
Im Dezember hatten die Gemeindevertreter beschlossen, die Klage einzureichen. „Der Windpark schränkt uns in unserer Planungsfreiheit ein“, sagt Feddern. Eine Rückmeldung des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig habe man bislang nicht erhalten. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, sei derzeit auch noch nicht absehbar, sagt Birthe Köster, stellvertretende Sprecherin des Gerichts. „Da es sich um ein junges Verfahrens handelt, lässt sich noch sehr wenig über den Verlauf sagen. Wann der Senat eine Entscheidung treffen wird, ist noch ganz ungewiss.“
In der Vergangenheit war es immer wieder zu Diskussionen zwischen Gegnern und Befürwortern des Projekts gekommen. Kurz vor der Entscheidung der Jersbeker Gemeindevertreter hatten drei Experten dem Bargteheider Bauausschuss Gutachten zum Schutz der Natur und der Umwelt vorgelegt und keine Bedenken geäußert. Diese werden derzeit im Landesamt für Landschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) geprüft.
„Den Gutachten zufolge werden alle relevanten Parameter für den Bau des Windparks eingehalten, daher rechne ich damit, dass das LLUR eine entsprechende Genehmigung erteilen wird“, sagt Bargteheides stellvertretender Bürgermeister Claus Christian Claussen (CDU). Durch die Normenkontrollklage sehe er das Projekt nicht gefährdet. „Jeder Betroffene hat das gute Recht, Einwände zu erheben.“
Derzeit bearbeitet das Oberverwaltungsgericht Schleswig noch einen weiteren Normenkontrollantrag. Der Anwalt eines Mitglieds der Bürgerinitiative Gegenwind Bargteheide, die laut Sprecher Sven Herfurth nahezu 1300 Mitglieder zählt, hat den Antrag gestellt, bei dem es um Mindestabstände des Windeignungsgebietes Nummer 246 am Glindfelder Weg geht. Die Gegner der Windkraftanlage hatten bereits mehrfach angekündigt, zu klagen.
Die Bürgerinitiative hat zudem eine Kommunalaufsichtsbeschwerde beim Kreis Stormarn eingereicht, bei der es um den städtebaulichen Vertrag geht, nach dem die Stadt Bargteheide in Vorleistung tritt für Kosten, die die Bürgerwindpark-Gesellschaft übernehmen soll, wenn das Projekt genehmigt wird.
Zudem haben mehrere Betroffene beim LLUR als Beteiligte im Genehmigungsverfahren Einwendungen eingereicht. „Wir erwarten, dass die Baugenehmigung versagt wird“, sagt Herfurth. Um Spenden einnehmen zu können, hatten zuletzt neun Mitglieder der Initiative einen Verein gegründet.