Beamte haben inzwischen 50 seiner Kunden ausfindig gemacht. Sie kommen aus Trittau und aus den umliegenden Dörfern wie Lütjensee und Hamfelde. Ihnen droht nun der Entzug des Führerscheins.
Trittau. Ein 51 Jahre alter Mann aus Trittau hat offenbar schwunghaften Handel mit Drogen betrieben, insbesondere mit Kokain. Die Polizei hat inzwischen 50 seiner Kunden ausfindig gemacht. Sie kommen aus Trittau und aus den umliegenden Dörfern wie Lütjensee und Hamfelde. Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen, der Vorgang ist an die Staatsanwaltschaft in Lübeck übergeben worden.
An dem Fall ist die Polizei seit gut einem halben Jahr dran. Im April waren die Beamten durch einen anonymen Hinweis auf die illegale Geschäftstätigkeit des Mannes aufmerksam geworden. Mitarbeiter der Ermittlungsgruppe Rauschgift der Polizeidirektion Ratzeburg hängten sich daraufhin an die Fersen des Verdächtigen, beobachteten, was er so trieb. Polizeisprecher Holger Meier sagt: „Während dieser Ermittlungen ergaben sich dann Indizien, dass der 51-Jährige möglicherweise Drogen verkaufte, um seinen Lebensunterhalt damit zu verdienen.“
Während eines Verkaufsgesprächs Mitte September griffen die Beamten dann zu. Ort des Geschehens: eine Tiefgarage in Trittau. Der Mann saß in seinem Auto, handelte aus dem geöffneten Fenster der Fahrertür hinaus. Bei einer Durchsuchung des Wagens und der Wohnung des Dealers fanden die Ermittler Stoff und mutmaßliches Drogengeld: etwa 40 Gramm Kokain, circa 80 Gramm Marihuana und ungefähr 3000 Euro.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft kam der Mann mangels Haftgründen wieder auf freien Fuß. „Die großen Haie ziehen wir aus dem Verkehr, die kleinen Fische lassen wir laufen“, sagt der Lübecker Oberstaatsanwalt Günter Möller, der Sprecher der Anklagebehörde. Die Aktivitäten des Trittauers bezeichnet er als „etwa in der Mitte angesiedelt“.
Auch wenn er zurzeit auf freiem Fuß ist: Mit einer empfindlichen Strafe wird der Mann rechnen müssen. „Wir werden prüfen, ob er gewerbsmäßig gehandelt hat und ob es um nicht geringe Mengen gegangen ist“, sagt Möller. Sollten beide Fragen mit Ja beantwortet werden, liefe es möglicherweise auf eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr hinaus. Doch auch die Staatsanwaltschaft werde noch eine Zeit lang ermitteln, ehe Anklage erhoben werde. Möller: „Ich schätze, ungefähr zwei Monate.“
Ungleich schwieriger, als dem Dealer auf die Spur zu kommen, war es, all seine Kunden kennenzulernen. „Das hat bis in diesen Monat hinein gedauert“, sagt Polizeisprecher Meier. Es war offenbar das reinste Puzzlespiel: „Einige haben den Kollegen dann gesagt: Ja, der war dabei. Und der auch“, so Meier.
Die Stormarner Kokain-Schickeria, so scheint es, ist miteinander gut bekannt gewesen. Im Endeffekt haben offenbar alle der Polizei bekannten Abnehmer des Trittauers gestanden – wenn auch oft nur auf Vorhalt, also auf einen von den Polizeibeamten sehr konkret geäußerten Vorwurf hin. Wer sind sie, die 50 Kunden? Kokain gilt als High-Society-Droge, der Konsum gilt als schick und ist teuer. „Eine sogenannte Kaufeinheit, das sind 0,8 Gramm, kostet etwa 50 Euro“, sagt Polizeisprecher Meier. Mehr als die Hälfte der Kunden hat nach Erkenntnissen der Polizei mehrmals im Monat bei dem 51-Jährigen eingekauft.
Für die Abnehmer ist die Sache strafrechtlich nicht ganz so eindeutig wie für den Verkäufer. Drogenkonsum ist grundsätzlich nicht strafbar, Drogenbesitz allerdings schon. Das Problem: Es ist schwierig bis unmöglich, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen. „Es sei denn“, sagt Oberstaatsanwalt Möller, „man hält die Nase an eine fremde Glasplatte.“ Auch bei den Abnehmern, sagt er, komme es nun darauf an, wie oft und wie viel sie konsumiert beziehungsweise besessen haben. Es sei zwar möglich, solche Verfahren einzustellen. Möller: „Wenn jemand aber immer wieder konsumiert, können wir das nicht dulden.“
Für die Käufer mindestens ebenso unangenehm wie ein mögliches Strafverfahren ist die Sache mit dem Führerschein. „Wir werden die Personalien der ermittelten Kunden an die Verkehrsaufsicht in Bad Oldesloe melden“, kündigt Polizeisprecher Meier an. Der Chef der Verkehrsaufsicht, Dirk Willhoeft, erklärt, wie seine Mitarbeiter in solchen Fällen verfahren: „Wir ordnen ein ärztliches Attest auf Grundlage eines Drogenscreenings an. Wenn der Konsum noch anhält oder noch nachweisbar ist, wird die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet.“
Der Führerschein kann frühestens nach einem halben Jahr neu beantragt werden – nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.