23-Jähriger aus Barsbüttel wird wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zu 17 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Freunde können ihn nicht entlasten

Reinbek/Barsbüttel. Mit Hundeblick schaut Ralf K. (alle Namen geändert) bei der Urteilsbegründung zur Richterin. Die Stirn hat der 23-Jährige in Falten gelegt, die Hände im Schoß gefaltet. Es scheint, als könne der Metallbautechnikstudent das Urteil gegen ihn nicht so recht fassen: 17 Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung – wegen der „Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion“. Zudem soll er 500 Euro an die Barsbütteler Tafel zahlen.

Denn nach Überzeugung des Gerichts hat K. am frühen Morgen des 15.April 2012 in Barsbüttel einen Sprengsatz im BMW seines Bekannten Philipp T. gezündet, das Auto in die Luft gejagt. Der Wagen brannte aus. T. hatte eine Beziehung mit Ralf Ks Ex-Freundin (wir berichteten).

Immer wieder schüttelt Ralf K. den Kopf. Doch die Indizien gegen ihn sind erdrückend.

Dass zum zweiten Prozesstag am Mittwoch im Reinbeker Amtsgericht drei seiner Freunde geladen sind, hilft ihm auch nicht: Nach Überzeugung des Staatsanwalts waren sie dabei, als Ralf K. nachts zur Tat schritt.

Die Freunde des Angeklagten überzeugen die Richterin nicht

Dabei haben Ralf K. und sein Anwalt gehofft, diese Freunde könnten den Tatvorwurf entkräften, ja beweisen, dass das Quartett zum Tatzeitpunkt überhaupt nicht in Barsbüttel in Tatortnähe, sondern im sechs Kilometer entfernten Hamburg-Wandsbek war. Ein Foto mit Datum zeigt Ralf K. und Kumpel Michael F. zur Tatzeit Arm in Arm vor einer Wandsbeker Videothek. Ermittlungen des LKA beweisen indes, dass zumindest das Mobiltelefon des Angeklagten zur selben Zeit in Barsbüttel war. Dass auch er zeitgleich in seinem Heimatort gewesen sein soll, das belegt die Aussage eines Zeugen, der Musiker ist. Zweimal soll Ralf K. ihn in Barsbüttel besucht haben, seine drei Freunde sollen vor der Haustür im Auto gewartet haben.

Nach Aussagen der Freunde lief der Sonnabend vor der Tat anders ab. Michael F.: „Wir haben bei Ralf getrunken, anschließend sind wir nach Hamburg gefahren.“ In einer Cocktail-Bar in Hamburg-Rotherbaum habe die Gruppe weiter getrunken – bis auf Fahrer Stefan M. Der allerdings ist trotz Zeugenladung nicht vorm Amtsgericht erschienen, hat sich mit einer Dienstreise nach China entschuldigt und eine schriftliche Fassung seiner Aussage übermittelt. Sie deckt sich mit den Schilderungen der Freunde. Schwer angetrunken wollen sie nach dem Barbesuch noch an der Alster gewesen sein. Kurz darauf habe Stefan M. sie nach Hause gefahren.

Von der Brandstiftung an Philipp Ts Auto wollen sie erst Tage beziehungsweise Monate nach der Tat erfahren haben. An den Besuch der Videothek und des Barsbütteler Musikers können sich Stefan M. und der zweite Zeuge Patrick S. nach eigenen Aussagen nicht erinnern. Patrick S.: „Das ist alles lange her, und wir waren sehr betrunken.“ Zudem seien die Männer so oft gemeinsam an den Wochenenden unterwegs gewesen, dass sich die Ereignisse der einzelnen Abende miteinander vermischten.

Nach der Tat hat das LKA die Telefone der vier Männer abgehört

Wenig glaubwürdig finden der Staatsanwalt und die Richterin die Aussagen der jungen Männer. „Ich glaube ihnen kein Wort“, platzt es schließlich aus dem Staatsanwalt heraus, als Patrick S. wiederholt abstreitet, dass die Männer beim Wagen des Geschädigten waren. Kurz zuvor hat das Gericht Mitschnitte von Telefonaten der Männer abgespielt. Ihre Handys und Festnetzanschlüsse waren nach der Tat vom LKA abgehört worden. In einem Gespräch kommt es zum Streit zwischen Fahrer Stefan M. und Michael F.: „Digger, das, was Ralf mit Philipps Auto gemacht hat, da müssen die uns erst mal beweisen, dass wir dabei waren.“ Für die Richterin das Schlüsselindiz. Sie folgt dem Antrag des Staatsanwalts. „Dieser Satz beweist: Er war es, und er war es allein“, sagt sie bei der Urteilsbegründung.

Zudem halte sie den Musiker für glaubwürdig, auch zeigten die Daten der Handyortung, , dass der Angeklagte in der Nähe des Tatortes war. „Ralf K. war vielleicht an dem Abend in Hamburg, aber nicht zur Tatzeit.“ Auch ein Motiv habe der Angeklagte: „Es war ihm entgegen seiner Aussage nicht egal, dass seine Ex-Freundin mit dem Geschädigten liiert war.“ Das Foto, das vor der Wandsbeker Videothek aufgenommen wurde, beweise seine Unschuld nicht.

Ralf K. schüttelt immer wieder den Kopf. Sein Rechtsanwalt kündigt Berufung an.