Im Gebäude der ehemaligen Landwirtschaftsschule könnten ab 2014 Asylbewerber untergebracht werden. Es gibt aber auch drei Kaufinteressenten für das Grundstück, das hinter dem Trave-Stadion liegt.

Bad Oldesloe. In der Diskussion um das Parkgrundstück hinter dem Oldesloer Trave-Stadion gibt es neue Entwicklungen. Derzeit werden mehrere Nutzungsmöglichkeiten für das Gelände, das dem Kreis gehört, diskutiert, . Eine dieser Varianten sieht vor: Der Kreis verkauft das Grundstück nicht wie ursprünglich geplant. Stattdessen könnten auf dem Gelände von 2014 an bis zu 50 Asylbewerber untergebracht werden. Außerdem gibt es derzeit drei Investoren, die Interesse an dem 6000 Quadratmeter großen Gelände haben. Eine Bürgerinitiative will eine Bebauung verhindern und die dortigen Bäume erhalten.

„Wir haben die Information bekommen, dass der Kreis Stormarn ab 2014 möglicherweise bis zu 50 weitere Asylbewerber unterbringen muss“, sagt Klaus Kucinski, Fachbereichsleiter für Bauen und Umwelt in der Kreisverwaltung. Deshalb werde jetzt geprüft, wo diese untergebracht werden könnten. Das Grundstück hinter dem Trave-Stadion werde in diese Prüfung mit einbezogen. Kucinski: „Wir könnten diese Menschen eventuell im Gebäude der ehemaligen Landwirtschaftsschule unterbringen.“

Das Gebäude an der Straße Am Stadion wird zurzeit als Außenstelle der Beruflichen Schule des Kreises (Schanzenbarg 2a) genutzt. Laut Kucinski müsse nun darüber gesprochen werden, ob die Schule auf die Außenstelle verzichten und stattdessen weitere Räume oder Container auf dem Gelände am Schanzenbarg nutzen kann.

Die bisherige Beschlusslage sieht allerdings vor, das Grundstück zu verkaufen. Eines der drei Angebote ist schon konkret diskutiert worden. Dazu Bad Oldesloes Bürgermeister Tassilo von Bary: „Ein Investor aus Hamburg hat uns einen Plan vorgelegt, der 70 Wohneinheiten vorsieht.“ Er sagt aber auch: „Das ist aus städtischer Sicht nicht möglich. Dort könnten vielleicht zwei oder drei Einfamilienhäuser gebaut werden. Wenn überhaupt.“

Wie Klaus Kucinski sagt, will der Investor nun bis Ende November sein Angebot überdenken. Die beiden anderen Investoren hätten noch keine konkreten Entwürfe vorgelegt.

Nach der geltenden Rechtslage könnte ein Investor nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches bauen. Das heißt: Neubauten müssten sich in die Umgebung einfügen. Ein Plan aus der Oldesloer Politik sah vor, einen Bebauungsplan zu beschließen, um einem möglichen Vorhaben Grenzen zu setzen. Der Bauausschuss hat jetzt aber einstimmig beschlossen, zunächst darauf zu verzichten. Der Grund: Ein Bebauungsplan hätte für die Bäume gar keinen Schutz bedeutet, außerdem könnte das Verfahren auch dann noch beginnen, wenn eine konkrete Anfrage vorliegt.

Dazu Gudrun Behnsen-Katenhusen von der Bürgerinitiative: „Wir hoffen jetzt, dass die Stadt noch einmal über eine Baumschutzsatzung nachdenkt.“ Zu der Variante, Asylbewerber unterzubringen, sagt sie: „Für mich persönlich wäre es in Ordnung. Solange die Bäume bleiben.“