Viele Stormarner geraten wegen der hohen Kosten in finanzielle Not. Die Verbraucherzentrale rät, Geld für die Bestattung zurückzulegen.
Bad Oldesloe. 4500 bis 5000 Euro werden durchschnittlich für eine normale Bestattung fällig - unabhängig davon, ob sie in einer Urne oder einem Sarg erfolgt. Die Zahl der Menschen in Stormarn, die sich das nicht mehr leisten können, steigt. Das beobachtet Cornelia Steinert von der Budget- und Schuldnerberatungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes in Bad Oldesloe. Sie sagt: "Seit zwei oder drei Jahren erlebe ich immer mehr Situationen, in denen das Geld für die Beisetzung nicht mehr aufgebracht werden kann."
Das betreffe Menschen aller Altersklassen. So habe sie zum Beispiel Kontakt zu einer jungen Frau, die ihr Kind verloren habe und deren Hartz-IV-Bezüge nicht ausreichten, um die Beerdigungskosten zu bezahlen. Die Frage nach dem Geld belaste auch eine 40 Jahre alte Witwe, die bereits verschuldet sei. Und eine 74-Jährige, die nach dem Tod ihres Mannes ganz auf sich allein gestellt und damit zunächst völlig überfordert sei. Steinert: "Der Tod kommt immer plötzlich, selbst wenn der Verstorbene 70 oder 80 Jahre alt geworden ist."
Das Problem sei, dass die Menschen nicht über das Thema redeten. Selbst dann nicht, wenn sich der Tod durch eine Krankheit ankündige. "Innerhalb der Familie wird geschwiegen, um den Betroffenen nicht zu verunsichern", sagt Steinert. "Dabei wäre es gerade in solchen Situationen so wichtig, miteinander zu sprechen. Denn es geht ja nicht nur um ein paar Hundert, sondern um mindestens 2000 Euro." Mit dieser Summe müsse laut Aussage von Bestatterin Petra Paulsen aus Bad Oldesloe selbst bei der günstigsten Beisetzung gerechnet werden, die nur eine Überführung zum Krematorium und die Bestattung auf dem krematoriumseigenen Friedhof umfasse.
"In der heutigen Zeit wird der Tod ausgegrenzt", sagt Paulsen. "Die Geburt wird als natürlich angesehen. Der Tod ist es eigentlich auch, aber in den Köpfen wird er nicht so wahrgenommen." Auch sie habe eine mangelnde Gesprächsbereitschaft über das Thema festgestellt. "Viele Menschen kommen allein zu mir und sagen, dass sie ganz billig bestattet werden wollen", sagt sie. "Einfach anonym und weg, damit sie keinem zur Last fallen." Mit ihren Partnern oder Kindern hätten sie darüber aber noch nicht gesprochen. "Es ist wichtig, zu fragen, was die Hinterbliebenen sich wünschen", sagt Paulsen. "Für viele ist es schlimm, wenn sie kein Grab zum Trauern haben."
Aktuell hat die Bestatterin in ihrem Beerdigungsinstitut mit etwa 20 Fällen zu tun, bei denen es finanzielle Probleme gibt. In solchen Situationen versucht Paulsen, die Angehörigen an Schuldnerberaterin Cornelia Steinert zu vermitteln. Denn laut Paragraf 13 des Bestattungsgesetzes in Schleswig-Holstein sind die Hinterbliebenen dazu verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen und die Kosten zu übernehmen, wenn der Verstorbene vor seinem Tod keine andere Regelung getroffen hat.
An erster Stelle steht der Ehepartner in der Pflicht, danach folgen der Reihe nach Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. "Das Geld für die Beerdigung aufzubringen ist nur ein kleiner Teil der Aufgaben, die auf Witwen zukommen", sagt Steinert. "Oft folgt auf den Tod des Partners auch die Frage, ob man in eine kleinere Wohnung einziehen müsse und ob man sich das gemeinsame Auto überhaupt noch leisten könne." Sie versuche, mit den Betroffenen Lösungen zu finden - zum Beispiel indem sie mit dem Bestattungsunternehmen vereinbare, dass die offenen Kosten in Raten abbezahlt werden. Steinert: "Das dauert jedoch häufig sehr lange, weil die Betroffenen meist nur 25 bis 100 Euro pro Monat überweisen können."
Früher hätten die Menschen selbst von einer noch so kleinen Rente etwas für ihre Beerdigung gespart, sagt die Schuldnerberaterin. "Heute ist das nicht mehr so." Wenn die Angehörigen überhaupt nicht in der Lage sind, das Geld für die Beerdigung aufzubringen, dann können sie beim Sozialamt ihrer Stadt oder Gemeinde einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Das Geld bekommen die Kommunen vom Kreis zurück.
"Im vergangenen Jahr hatten wir besonders viele Fälle", sagt Jan-Christan Heth, der bei der Kreisverwaltung für Grundsatzangelegenheiten aus dem Fachbereich Soziales und Gesundheit zuständig ist. Aktuelle Zahlen liegen ihm zwar noch nicht vor, aber Heth schätzt, dass der Kreis 2012 für Beisetzungen rund 80.000 Euro ausgegeben hat. Das sei aber nur hochgerechnet, betont er. Das Amt bezahle "eine einfache Bestattung", so Heth, "wenn die Menschen bedürftig sind." Das müssten sie durch eine Offenlegung ihres Vermögens nachweisen. "Wer dazu nicht bereit ist, bekommt von uns nichts erstattet", sagt Jan-Christian Heth.
Um sich diesen Weg zu ersparen, sei es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen, sagt Steinert. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät jedoch davon ab, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Sprecher Thomas Hagen sagt: "Dabei muss eine Provision gezahlt werden, und es ist sehr unsicher, welche Summe am Ende ausgegeben wird." Das Beste und Einfachste sei es, selbst Monat für Monat Geld für die Beerdigung auf ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto einzuzahlen.