Verfassungsgerichtsurteil kann für die Verwaltung teuer werden
Bad Oldesloe. Auch für den Kreis Stormarn könnte das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, Asylbewerbern ab sofort mehr Geld zu zahlen, Folgen haben. Die Richter in Karlsruhe hatten am Mittwoch geurteilt, dass die Leistungen für Asylbewerber angehoben werden müssen. Diese wurden seit 1993 nicht geändert. Laut Verfassungsgericht sind die Leistungen menschenunwürdig und müssen sofort etwa auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV angehoben werden.
"Es ist möglich, dass wir nun Nachzahlungen in Höhe von mehreren Zehntausend bis zu Hunderttausend Euro leisten müssen", sagt Jan-Christian Heth, der bei der Stormarner Kreisverwaltung zuständig ist für Grundsatzangelegenheiten aus dem Fachbereich Soziales und Gesundheit. Bei diesen Zahlen handele es sich zurzeit jedoch lediglich um Spekulationen. Bisher erhält ein Asylbewerber im Kreis Stormarn pro Monat etwa 190 Euro.
Derzeit leben in Stormarn 317 Asylbewerber, bei 131 von ihnen läuft das Verfahren noch. Während dieser Zeit verfügen die Asylbewerber über eine sogenannte Aufenthaltsgestattung. Das Kreisgebiet dürfen sie, solange das Verfahren läuft, nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung verlassen. Etwa 100 Menschen sind im Kreis geduldet, zum Beispiel, weil sie wegen Krankheit nicht abgeschoben werden können. Der Rest hat eine Aufenthaltserlaubnis.
Der größte Teil der Asylbewerber in Stormarn lebt in Unterkünften der einzelnen Gemeinden. "Zurzeit sind 53 Menschen in der Gemeinschaftsunterkunft an der Kampstraße in Bad Oldesloe untergebracht", sagt Heth. Dorthin gibt der Kreis auch die Barschecks für die Asylbewerber. "Geld wird nie direkt an Bewerber ausgezahlt", sagt Heth. Die Leitung der Gemeinschaftsunterkunft verteilt die Barschecks dann an die Bewohner. Diese können sich das Bargeld von einer Bank auszahlen lassen und frei darüber verfügen.
"Die Höhe der Leistung ist abhängig von den persönlichen Voraussetzungen der Bewerber", sagt Heth. Dazu gehöre etwa, ob ein Asylbewerber arbeite. Das ist allerdings erst ein Jahr nach der Ankunft in Deutschland möglich, und auch dann gilt für Asylbewerber nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt. Für Kinder gilt ein geringerer Satz. Wird das Gesuch eines Bewerbers um Asyl akzeptiert, erhält er einen Reiseausweis, mit dem er überall hin - außer in sein Heimatland - reisen darf.
Ob nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nun auch die Asylbewerber in Stormarn Anspruch auf Nachzahlungen haben, und wie hoch diese sein könnten, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Heth: "Wir haben gleich am Mittwoch bei der zuständigen Behörde des Landes Schleswig-Holstein angerufen, aber noch keine Auskunft erhalten." Es gebe jedoch Hinweise darauf, dass rückwirkende Zahlungen zu leisten seien. "Das Land erarbeitet zurzeit Erlasse dazu, was und vor allem, ab wann gezahlt werden muss."
Die Stormarner Behörde hofft nun darauf, bis zum 30. September mehr zu wissen. Heth: "Dann können wir die Änderungen noch in unseren Haushalt für 2013 aufnehmen."