Richter kann werden, wer Jura studiert hat und mit Prädikatsexamen abgeschlossen hat. Das Studium dauert mindestens sieben Semester, beträgt im Durchschnitt aber etwa zehn bis zwölf Semester. Danach legt der Student das erste Staatsexamen ab.

Das Referendariat im Anschluss dauert etwa zwei Jahre. Es ist in mehrere Stationen unterteilt. Der Jurist soll einen Einblick in die praktische Arbeit von Richtern, Staatsanwälten, der Verwaltung und von Rechtsanwälten bekommen.

Volljurist darf sich derjenige nennen, der das Rechtsreferendariat mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen hat. Schließt der Akademiker die Prüfung mit einem überdurchschnittlichen Ergebnis ab, kann er sich als Richter in einem Bundesland bewerben.

Die Probezeit beträgt drei Jahre, danach kann der Jurist vom Richterwahlausschuss zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden. Das Einstiegsgehalt liegt bei etwa 2700 Euro netto.