Wer Auto fahren will, muss einen gültigen Führerschein besitzen, sonst macht er sich strafbar. Ein Führerschein erlaubt das Fahren mit einem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen.
Diese Erlaubnis wird von einer Behörde ausgestellt -und zwar nur an Menschen, die zuvor Unterricht in einer Fahrschule genommen und danach zwei Prüfungen abgelegt haben. Eine theoretische und eine praktische.
Das war nicht immer so. 1886 durfte das erste Auto - so wie Pferdefuhrwerke auch - noch ohne Erlaubnis bewegt werden. Die erste bekannte Fahrerlaubnis bekam 1888 Carl Benz zur "Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen". Erst 1903 wurde in Preußen eine Ausbildung mit Prüfung vorgeschrieben. Auch in anderen Gebieten des Deutschen Reiches gab es Vorläufer des Führerscheins. Eine einheitliche Regelung gab es jedoch nicht, die Dokumente der Nachbarländer wurden nicht anerkannt. An der Grenze wurden Fahrzeuge sogar häufig beschlagnahmt und deren Fahrer verhaftet.
Heute gibt es rund 110 verschiedene Führerscheinmodelle in der EU. Ab 2012 werden sie durch den einheitlichen europäischen Führerschein abgelöst. Bereits erteilte alte Fahrerlaubnisse behalten bis ins Jahr 2032 ihre Gültigkeit, spätestens dann müssen sie ersetzt worden sein.