Das Entsetzen ist groß bei vielen Menschen in Bargteheide. Völlig unvermittelt tauchen rund 50 Rechtsextreme auf, demonstrieren “gegen linke Gewalt und Multikulti“.
Eskortiert von 60 Polizisten, ausgestattet mit Helmen und Schlagstöcken.
Die Aktion der "Autonomen Nationalisten Stormarn" war beim Kreisordnungsamt angemeldet. Die Polizei hatte die Kundgebung vorher nicht öffentlich bekannt gemacht, weil sie Aktionen gewaltbereiter Autonomer befürchtet hatte. "Größere Ausschreitungen" sollten so verhindert werden. Eine Taktik, die - abgesehen von wenigen Übergriffen spontan angerückter Gegendemonstranten - zumindest den Erfolg zeitigte, dass Bargteheide nicht Schauplatz heftiger Krawalle wurde. Eine Taktik aber auch, die den braunen Spuk für viele Menschen in und um die 15 300-Einwohner-Stadt zu einer bösen Überraschung werden ließ. Urplötzlich bestimmen politische Irrläufer das Stadtbild, denen manche Bürger nur zu gern das Recht auf öffentliche Versammlungen absprechen möchten. Doch genau dieses Demonstrationsrecht ist in unserem Grundgesetz verankert. Es ist Eckpfeiler demokratischer Ordnung, die von der Politik, der Justiz und der Polizei gehütet werden muss. Ist es richtig, wenn die Einsatzleitung der Polizei in Absprache mit einem Bürgermeister, wie in Bargteheide geschehen, die Öffentlichkeit im Vorwege solcher Kundgebungen ausschließt? Nein. Wer nach dem Motto "Was nicht sein darf, kann nicht sein" handelt, macht im Umgang mit aufkeimendem Rechtsradikalimus einen großen Fehler. Alle Bargteheider, alle Stormarner, die gegen Rechte Flagge zeigen wollen, haben ein Recht darauf, zu erfahren, ob solche Kundgebungen angemeldet sind. Demonstrationen sind kein Staatsgeheimnis. Und auch Transparenz ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie.