Das Bildungsministerium vertritt die Auffassung, dass Beamte nicht streiken dürfen. Es hat die Schulleiter in einem Brief darauf hingewiesen, dass ein Streik für die teilnehmenden Pädagogen dienstrechtliche Konsequenzen haben werde. Dabei gehe es um die "Besoldung und disziplinarrechtliche Maßnahmen". Die Schulleiter sind zudem verpflichtet, die Kollegen zu nennen, die ihren Unterrichtsstunden unentschuldigt ferngeblieben sind.
Für die GEW steht keinesfalls fest, dass ein Beamtenstreik rechtswidrig ist. Sie beruft sich dabei auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Drohungen des Ministers seien nur "Einschüchterungsversuche", sagte der GEW-Landesvorsitzende Matthias Heidn. Im schlimmsten Fall müssten die Streikenden mit einem Verweis rechnen. Für den Gehaltsausfall zahlt die Gewerkschaft ihren Mitgliedern Streikgeld.