Der bis Ende 2021 geltende Personalvertrag wurde gekündigt. Jetzt kämpft der Kreis für seine ehemaligen Mitarbeiter.

Bad Oldesloe. Gut sechseinhalb Jahre nach der Übernahme des damaligen Kreiskrankenhauses durch den Asklepios-Konzern sitzen sich Käufer und Verkäufer am kommenden Dienstag wieder am Verhandlungstisch gegenüber. Dass der im Arbeitsgericht Lübeck stehen und ein Richter als Dritter an seiner Stirnseite sitzen würde, das hätte zum Jahreswechsel 2001/2002 freilich niemand gedacht.

Damals herrschte eitel Sonnenschein in Bad Oldesloe. Der Kreis hatte seine verlustreiche Klinik gerade für umgerechnet knapp 10,5 Millionen Euro veräußert, dazu noch an einen Käufer, der es gut zu meinen schien mit den Mitarbeitern. Der vertraglich zugesichert hatte, sie 20 Jahre lang weiterhin wie Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu behandeln.

Doch das ist Geschichte. Asklepios hat den noch bis Ende 2021 geltenden Personalüberleitungsvertrag aufgekündigt. Erste Folge: Die jüngst vereinbarten Lohnerhöhungen für Krankenhauspersonal im öffentlichen Dienst (plus 1,6 Prozent sowie 50 Euro im Monat) sind an den 315 Vollzeitkräften der Klinik vorbeigegangen.

Der Kreis hat der Kündigung widersprochen. Der Klinikbetreiber ist daraufhin vor Gericht gezogen. "Asklepios klagt auf die Feststellung, dass einzelne Klauseln im Vertrag unwirksam sind", sagt Andreas Rehberg von der Kreisverwaltung. Andreas Tüting, Geschäftsführer der Klinik, nennt "wirtschaftliche Gründe" als Motiv für diesen Schritt. "Die Personalkosten sind so hoch, dass uns keine Luft zum Atmen bleibt." Die Klinik schreibe bis zum heutigen Tage rote Zahlen, und das gehe so nicht weiter.

Beobachter kann das nicht überraschen. Schon während der Übernahmeverhandlungen in der zweiten Jahreshälfte 2001 hatten selbst Gewerkschafter - zwar voller Anerkennung, gleichwohl staunend - angemerkt, das Asklepios-Angebot sei für die Mitarbeiter "üppig".

"Die Mitbewerber haben damals den Kopf geschüttelt, was Asklepios alles geboten hat", sagt auch Stormarns Landrat Klaus Plöger. Für ihn ist die Sache dennoch klar: "Verträge sind einzuhalten. Die Asklepios-Leute haben vollends bei Sinnen unterschrieben." Die Absicherung der Mitarbeiter sei entscheidend dafür gewesen, Asklepios den Vorzug vor anderen Bewerbern zu geben.

Plante der Konzern da schon, sich vorzeitig von seinen Verpflichtungen zu verabschieden? Verwundern mag, dass die angebliche Unwirksamkeit einzelner Klauseln erst nun auffiel - und nicht schon 2001, als Juristen die Verträge geprüft hatten.

Unzureichend geregelt soll zum Beispiel die Rolle des heutigen Betriebsrats sein. Sabine Daß von der Gewerkschaft Ver.di: "Es gibt offenbar keine Vereinbarung, aus der hervorgeht, dass er das Nachfolgeorgan des früheren Personalrats ist, der den Vertrag mit unterschrieben hat."

Daß spricht von einem bundesweiten Präzedenzfall. Sie geht - ebenso wie der Kreis und Asklepios - davon aus, dass der Streit unabhängig von seinem Ausgang durch alle Instanzen ausgefochten wird.

Sollte Asklepios am Ende gewinnen, steht womöglich die Trägerschaft der Oldesloer Klinik als solche auf dem Prüfstand. Andreas Rehberg: "Der Personalüberleitungsvertrag ist ja ein Teil des Kaufvertrags. Im schlimmsten Fall könnte es zur Rückabwicklung kommen."