Ahrensburg. Im September wurde die Leiche einer 23-Jährigen Afghanin gefunden. Ihr Ehemann ist seither im Fokus der Staatsanwaltschaft.

Im Fall der 23 Jahre alten Afghanin, deren Leiche Anfang September in einer Flüchtlingsunterkunft in Ahrensburg entdeckt wurde, hat die Staatsanwaltschaft inzwischen offenbar genug Beweise für eine Anklage des Ehemanns des Opfers. „Die Anklageschrift ist derzeit in Vorbereitung“, bestätigt Oberstaatsanwältin Ulla Hingst gegenüber dieser Redaktion. Die Ermittlungsbehörde ist überzeugt, dass der 38-Jährige seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in der Containersiedlung am Kornkamp getötet hat.

Leiche in Ahrensburg gefunden: Staatsanwaltschaft bereitet Anklage vor

Ermittler der Mordkommission hatten die Leiche der 23-Jährigen am 7. September entdeckt. Zuvor hatte der Ehemann selbst den entscheidenden Hinweis gegeben. Er war von Beamten der Bundespolizei auf einem Autohof an der Autobahn 9 bei Hof (Bayern) gestoppt worden, als er versuchte, an Bord eines Reisebusses mit Fahrtziel Mailand auszureisen. Bei der Routinekontrolle stellten die Polizisten Unstimmigkeiten in den Papieren des Afghanen fest.

Bei der anschließenden Kontrolle hatte der 38-Jährige angegeben, dass seine Ehefrau tot in der gemeinsamen Wohnung in Ahrensburg liege, nachdem diese zwei Tage zuvor Suizid begangen habe. An dieser Version kamen allerdings schnell Zweifel auf. Ein Rechtsmediziner kam bei der Obduktion zu dem Schluss, dass die 23-Jährige „durch eine erhebliche Zahl Messerstiche“ getötet wurde. Inzwischen haben die Ermittler einen Selbstmord ausgeschlossen.

Eine große Suchaktion gab es am 16. September - zwei Handys gefunden

Seitdem steht der Ehemann im Fokus der Staatsanwaltschaft. Die mutmaßliche Tatwaffe wurde in der Wohnung des Paares sichergestellt. Weitere Hinweise erhoffen sich die Ermittler von zwei Mobiltelefonen, die am 16. September wenige Meter von der Unterkunft entfernt, am Bahnhof Ahrensburg-Gartenholz, bei einer großangelegten Suchaktion gefunden wurden.

Eines davon könnte der 23-Jährigen gehört haben. Die Untersuchung der Mobiltelefone ist laut Hingst noch immer nicht abgeschlossen. „Die Geräte sind beschädigt, so dass die Auswertung sich schwierig gestaltet“, so die Oberstaatsanwältin. „Eines der Handys konnte inzwischen geknackt werden“, sagt sie. Mit welchem Ergebnis, dazu möchte sich Hingst aus ermittlungstaktischen Gründen noch nicht äußern.

Der Ehemann macht laut Hingst unterdessen weiter von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch. Wann formal Anklage erhoben werden kann, sei noch nicht abzusehen.