Bad Oldesloe/Reinbek. Wer darf schon bald wieder unter strengen Hygieneauflagen Publikum begrüßen? Bis Dienstag soll entschieden werden.

Fünf Stormarner Kulturhäuser und Veranstalter können darauf hoffen, schon bald unter strengen Hygieneauflagen wieder Publikum begrüßen zu dürfen. Ab Montag, 19. April, möchte Schleswig-Holstein einigen ausgewählten Einrichtungen aus der Kulturbranche in Form von Modellprojekten die Wiedereröffnung ermöglichen.

In den vergangenen Wochen konnten sich Theater, Konzerthäuser und andere Kulturschaffende beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für eine Teilnahme registrieren. Mit den Modellprojekten möchte die Landesregierung testen, inwieweit Kulturveranstaltungen auch in Pandemiezeiten mit Hilfe einer Teststrategie möglich sind.

KuB und Schloss Reinbek hoffen auf Zuschlag

Nach Angaben von Ministerin Karin Prien (CDU) gingen bis Donnerstag 40 Bewerbungen ein. Aus Stormarn haben sich das Kultur- und Bildungszentrum (KuB) in Bad Oldesloe, das Kulturzentrum Schloss Reinbek, der Musical-Veranstalter „Musical Creations Entertainment GmbH“ aus Ahrensburg, der Reinbeker Poetry-Slammer und Organisator Karsten Lieberam-Schmidt und das Stormarner Jazz-Ensemble „Sunday Morning Jazz Orchestra“ registriert.

„Die Kulturschaffenden im Land brauchen dringend eine Perspektive“, sagt Prien. Die Modellprojekte seien ein wichtiger Schritt auf dem Weg, kulturelles Leben in Schleswig-Holstein wieder zu ermöglichen. „Das heterogene Bewerberfeld ermöglicht es, dass ganz unterschiedliche Formate in die Erprobung gehen und wir auf diese Weise viele Erfahrungen sammeln und auswerten können“, so die Ministerin. Dazu sollen die Kultureinrichtungen begleitend eine Publikumsbefragung anhand eines vom Ministerium bereitgestellten Fragebogens durchführen.

Strenge Auflagen für die Bewerber

Für die Bewerber gelten strenge Auflagen. Sie müssen ein Hygienekonzept und ein Konzept zur Kontaktnachverfolgung nachweisen. Außerdem sollen die Anbieter kontrollieren, dass alle Besucher vor der Veranstaltung einen von Fachpersonal durchgeführten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist oder die Möglichkeit erhalten, sich vor Ort unter Aufsicht einem Selbsttest zu unterziehen.

Darüber hinaus darf die Inzidenz in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt nicht über einem Wert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen liegen, die Kommune und das zuständige Kreisgesundheitsamt müssen die Modellprojekte genehmigen.

Bis zum kommenden Dienstag will das Ministerium entscheiden, welche Projekte den Zuschlag bekommen. Pro Kreis oder kreisfreier Stadt sollen es maximal drei sein. Die Laufzeit der Modellprojekte ist zunächst auf vier bis sechs Wochen begrenzt, mit der Option auf Verlängerung.