Stade. Eine Hartz-IV-Empfängerin sollte in einem Formular angeben, mit wem sie zuletzt geschlafen hat. Anwalt spricht von “Skandal“.
Ein Fragebogen des Jobcenters Stade sorgt derzeit für Wirbel in den sozialen Netzwerken. Demnach wollte das Jobcenter von einer Hartz-IV-Empfängerin wissen, welche Sexualpartner sie hatte – und zwar ganz genau. Die Frau wurde aufgefordert, Name, Vorname und Geburtsdatum der Männer auf dem Fragebogen einzutragen, mit denen sie "während der gesetzlichen Empfängniszeit" Geschlechtsverkehr hatte. Wenn Sie diese Angaben nicht machen könne, müsse sie dies "ausführlich und nachvollziehbar" begründen.
Der Bremer Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann hatte den Vorfall vergangene Woche auf seinem Blog öffentlich gemacht und den entsprechenden Fragebogen dort veröffentlicht. "Absurd" nennt der Anwalt die Fragen nach dem Sexleben der Betroffenen. "Der Eingriff in den durch die Verfassung absolut geschützten Intimbereich unserer Mandantin ist offensichtlich." Was der Mandantin widerfahren sei, könne getrost als Skandal bezeichnet werden. "Das Jobcenter verlangt ernsthaft, dass unsere Mandantin im Detail darlegt, aus welchen Gründen die Namen der Sexualpartner nicht genannt werden können – es möchte quasi durch eine ausführliche Geschichte überprüfen, ob das Verhalten unserer Mandantin plausibel ist."
Jobcenter entschuldigt sich
Hintergrund des Fragebogens ist laut Strasmann, dass das Jobcenter den Vater des Kindes der betroffenen Hartz-IV-Empfängerin ermitteln will, um Unterhaltsansprüche zu prüfen. Dazu sei das Jobcenter jedoch gar nicht befugt, so der Anwalt weiter.
Das Jobcenter hat sich inzwischen bei der Betroffenen für das Formular entschuldigt. Der Fragebogen sei unzulässig, so Geschäftsführer Friedhelm Keiser gegenüber Spiegel Online, die zuvor über den Fall berichtet hatten. "Ich bin entsetzt, dass dieser Bogen überhaupt unser Haus verlassen hat." Ein Mitarbeiter habe das Dokument entworfen und sich dabei an Fragen orientiert, die das Jugendamt stellen darf, um unterhaltspflichtige Väter zu ermitteln, so Keiser weiter. Man habe nun dafür gesorgt, dass das Schreiben nicht noch einmal verwendet werde.