CDU-Abgeordnete für Inklusion. Bis 2018 sollen alle Schulen barrierefrei sein
Stade/Hannover. Eltern behinderter Kinder können künftig frei entscheiden, ob ihr Kind eine Förderschule oder eine allgemeine Schule besucht. Die CDU-Landtagsabgeordneten Seefried und Dammann-Tamke begrüßen das diesbezügliche und mit breiter Mehrheit im Landtag verabschiedete Inklusionsgesetz. "Das Gesetz ebnet den Weg für eine barrierefreie Bildungsteilhabe behinderter Schüler an unserer Gesellschaft", sagte Helmut Dammann-Tamke.
Mit dem Gesetz soll Schülern mit und ohne Behinderung ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zu den Schulen zugesichert werden. "Das Gesetz gilt ab dem Schuljahr 2013/14 aufsteigend ab der ersten Klasse an den Grundschulen und im Sekundar I-Bereich ab Klasse fünf. Sind Schulträger schon jetzt in der Lage und bereit das Gesetz umzusetzen, können sie bereits zum Schuljahresbeginn 2012/2013 mit der inklusiven Beschulung an Grundschulen beginnen", erklärt Kai Seefried. Ansonsten gelte eine Frist bis 2018, um alle Schulen zu inklusiven Schulen zu machen. Bis dahin können Schwerpunktschulen eingerichtet werden. In Niedersachsen blieben alle Förderschulen - mit Ausnahme des Grundschulbereichs der Förderschule Schwerpunkt "Lernen" - bestehen. Damit soll für die Eltern die Wahl des bestgeeigneten Förderortes sichergestellt werden.
Mit dem neuen Gesetz gingen für künftige inklusive Schulen optimale Unterrichtsbedingungen einher, erklärte Seefried. Um die Klassengröße zu senken, würden alle Kinder mit Förderbedarf doppelt gezählt. Ferner würden die Förderstunden erhöht.