Für viele Gegner der geplanten Kohlekraftwerke in Stade ist dies die beste Nachricht des noch jungen Jahres: Die Planung für eines von drei in Stade...

Stade. Für viele Gegner der geplanten Kohlekraftwerke in Stade ist dies die beste Nachricht des noch jungen Jahres: Die Planung für eines von drei in Stade vorgesehenen Kohlekraftwerken ist auf unbestimmte Zeit gestoppt. Wegen rechtlicher Fehler in dem bisherigen Bebauungsplan müsse eine neue Grundlage für das Projekt geschaffen werden, sagte Stades Bürgermeister Andreas Rieckhof (SPD) am Freitag. Der französische Energiekonzern Electrabel plant in Stade ein 800-Megawatt-Kohlekraftwerk. Nach einem Eilantrag einer Bürgerinitiative gegen das Vorhaben hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg Ende Dezember erkennen lassen, dass es den bisherigen Bebauungsplan für fehlerhaft hält.

Mit einem neu erarbeiteten Bebauungsplan will die Stadt Stade nach Angaben von Andreas Rieckhoff einem späteren Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zuvorkommen. In der Entscheidung zu dem Eilantrag der Bürgerinitiative hatten die Lüneburger Richter bereits deutlich gemacht, dass sie den bisherigen Bebauungsplan im Hauptverfahren beanstanden würden.

Das von Electrabel geplante Kohlekraftwerk soll nahe einer Wohnsiedlung entstehen. Nach Ansicht des Gerichts ist der Lärmschutz für die Anwohner nicht ausreichend berücksichtigt. Wie lange die Stadt für den neuen Bebauungsplan brauchen wird, ist Rieckhof zufolge schwer einzuschätzen. Normalerweise seien rund neun Monate erforderlich. Wegen seiner Brisanz könne das Verfahren für den Kraftwerksplan aber deutlich länger dauern.

Der Stromkonzern reagierte zunächst zurückhaltend auf den Gerichtsbeschluss und die Entscheidung der Stadt. Die Situation werde geprüft, teilte die deutsche Zentrale von Electrabel in Berlin mit. Das Unternehmen hatte sich bereits mehrere mögliche Standorte in Norddeutschland gesichert, unter anderem in Brunsbüttel, will aber nicht an allen Plätzen tatsächlich bauen. In Stade sind in der Nähe des Electrabel-Projekts ein Kohlekraftwerk des Energiekonzerns E.on sowie ein Gas-Kohlekraftwerk als Gemeinschaftsvorhaben von Dow Chemical und EnBW geplant. Deren Bebauungspläne waren aber nicht Thema vor dem Oberverwaltungsgericht.