Wenningstedt. Grund ist eine entzogene Baugenehmigung wegen mangelhafter Standfestigkeit in Wenningstedt. Stimmt der Bauausschuss zu?

Nachdem das Restaurant "Kliffkieker" in der Wenningstedter Strandstraße 28 auf der Nordseeinsel Sylt vor mehr als zwei Jahren abgerissen wurde, plant eine Investorengruppe an der Stelle einen Neubau. Weil die Fläche nicht genug Standfestigkeit bietet, sollen 40-Meter-lange und 13 Meter tief ins Kliff gerammte Betonpfeiler den Bau sichern.

Bereits seit 2019 will der Bauherr "Auf der Düne GbR" um Hermann Höft an der betreffenden Stelle ein Restaurant sowie eine Wohnung und eine Tiefgarage errichten, wie SHZ.de berichtet. Die Baugenehmigung hat das Projekt jedoch am 5. März dieses Jahres verloren. "Im Fall Kliffkieker hat der LKN (Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein, Anm. d. Red.) seine zunächst erteilte Genehmigung später widerrufen", bestätigt auch Hans-Martin Slopianka, Sprecher des Kreises Nordfriesland.

Die Baubehörde, hier der Kreis, muss diverse Genehmigungen einholen (zum Beispiel die wasserrechtliche, die naturschutzrechtliche und bei Bauwerken in Küstennähe auch die küstenschutzrechtliche), bevor sie die abschließende Baugenehmigung erteilen kann. Die küstenschutzrechtliche Genehmigung wird dabei vom LKN ausgesprochen. "Weil durch den Widerruf des LKN eine wesentliche Grundlage unserer bereits erteilten Baugenehmigung weggefallen war, mussten wir folgerichtig auch diese widerrufen", so Slopianka.

Rutschungen gefährden Neubau am Kliff auf Sylt

Der Widerruf der Genehmigung hängt nach Informationen der SHZ mit einer nur wenige Meter von der Strandstraße 28 entfernten abgerutschten Böschung zusammen. Deshalb habe der LKN Zweifel zur Standsicherheit des Neubaus angemeldet.

Die Alternativ-Idee des Investors seien nun 40 Betonpfähle, die ins Kliff gestoßen werden und den Bau absichern sollen. Sollte dies "vom LKN küstenschutzrechtlich genehmigt werden, könnten wir unsere Baugenehmigung mit einer entsprechenden Änderung wieder aufleben lassen", sagt Slopianka.

Wolf Paarmann, Pressesprecher des LKN bestätigt auf Nachfrage, dass die Neuplanung des Baus derzeit geprüft werde: "Der LKN hat einen Baugrundsachverständigen damit beauftragt, festzustellen, ob im neuen Bauantrag die Standfestigkeit der Kliffkante ausreichend berücksichtigt worden ist."

Einverständnis der Gemeinde Wenningstedt steht aus

Doch nicht nur die Baugenehmigung ist für das Unterfangen der Investorengruppe entscheidend. Der Bauausschuss der Gemeinde Wenningstedt muss dem ebenfalls zustimmen. Ein früheres Einverständnis mit der Baumaßnahme ist nämlich ungültig, erklärt Slopianka: "Nachdem der Bauherr nun eine andere Art der Gründung beantragt, muss auch für diese wieder das Einvernehmen der Gemeinde eingeholt werden. Sie kann es versagen, müsste das dann aber natürlich auch begründen." Derzeit habe die Gemeinde den Beschluss über ihr Einvernehmen zurückgestellt, bis weitere Fragen beantwortet worden sind.