Am 14. Mai entscheiden die Schleswig-Holsteiner über ihre politischen Vertreter in Kreisen, Gemeinden und Städten. Hier die Ergebnisse.
Etwa 2,4 Millionen Menschen sind am 14. Mai zur Kommunalwahl in Schleswig-Holstein aufgerufen. „Damit bleibt die Zahl der Wahlberechtigten im Land stabil“, sagte der Leiter der Kommunalabteilung im Innenministerium, Tilo von Riegen, in Kiel. Es gebe eine rege Beteiligung an der Briefwahl.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie 94.500 Menschen aus anderen EU-Staaten ab 16 Jahren. Rund 25.000 junge Menschen dürfen erstmals wählen. In den Wahlvorständen der 2672 Wahlbezirke werden rund 21.000 Menschen ehrenamtlich tätig sein.
Kreistagswahlen
Gewählt werden die Vertretungen der Gemeinden und Kreise. In 1074 kreisangehörigen Gemeinden, vier kreisfreien Städten sowie in elf Kreisen sind rund 13.000 Mandate zu vergeben. Die Vertreter werden auf fünf Jahre gewählt.
In 27 Kleinstgemeinden mit nicht mehr als 70 Einwohnern wird keine Gemeindevertretung gewählt. Dazu zählen beispielsweise Hallig Gröde und Wiedenborstel (Kreis Steinburg). Dort gibt es stattdessen Gemeindeversammlungen.
Gemeinderatswahlen
Die Kommunalwahl findet zum 20. Mal seit 1946 statt. Bei der vorherigen Wahl 2018 hatte nicht einmal jeder Zweite (47 Prozent) von seinem Wahlrecht auch Gebrauch gemacht. Zur Bundestagswahl 2021 (78,2 Prozent) und zur Landtagswahl (60,3 Prozent) im vergangen Jahr fiel die Wahlbeteiligung jeweils deutlich höher aus.
Anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen gibt es bei den Gemeinde- und Kreiswahlen keine Aufteilung in Erst- und Zweitstimmen. Die für die Bewerber im Wahlkreis abgegebenen Stimmen bilden zugleich die Berechnungsgrundlage für den Verhältnisausgleich. Eine Sperrklausel besteht zu Kommunalwahlen im Norden nicht.
Zur Kreiswahl in den Kreisen und zur Gemeindewahl in den kreisfreien Städten bewerben sich 3904 Bürger (2018: 3611). An der Gemeindewahl beteiligen sich neben den im Landtag vertretenen und anderen Parteien auch insgesamt 1257 Wählergruppen (2018: 1335). In 334 Gemeinden beteiligen sich jeweils nur eine Wählergruppe oder eine Partei an der Gemeindewahl.
Bei Kreis- und Gemeindewahl in den Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern haben Wählende nur eine Stimme. In kleineren Gemeinden ist deren Anzahl unterschiedlich. Es können zwei bis sieben Stimmen sein. Die Stimmzettel enthalten entsprechende Hinweise. Wer mehr Kreuze anbringt, mache seinen Stimmzettel ungültig. Weniger Kreuze seien möglich.
Die Wahllokale sind am 14. Mai von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Eine Nachwahl ist in jedem Fall bereits notwendig, weil im Wahlkreis 22 (Eckernförde-Nord) ein Bewerber mittlerweile gestorben ist. Die Nachwahl soll dort am 22. Juni erfolgen.
In Husum (Kreis Nordfriesland) sowie Büchen (Kreis Herzogtum Lauenburg) und Hohenwestedt (Kreis Rendsburg-Eckernförde) werden zudem am 14. Mai Bürgermeister direkt gewählt.