Kiel. In dem Prozess um einen versuchten Millionenbetrug bestehe noch Klärungsbedarf, sagte Richter Carsten Teppein.

Im Betrugsprozess um einen vorgetäuschten Tod in der Ostsee hat das Kieler Landgericht am Donnerstag überraschend die Urteilsverkündung verschoben. Es bestehe noch Klärungsbedarf, sagte der Vorsitzende Richter Carsten Teppein zur Begründung.

Ein angeklagte Ehepaar muss sich wegen versuchten Versicherungsbetrugs in Millionenhöhe verantworten. Sie sollen versucht haben, durch den vermeintlichen Tod des Mannes rund 4,1 Millionen Euro von 14 Risiko-, Lebens- und Unfallversicherungen zu erschwindeln.

Tod in der Ostsee: Mehrere Jahre Haft für Ehepaar gefordert

Die Staatsanwältin hielt den Tatvorwurf des gemeinschaftlich begangenen versuchten Versicherungsbetrugs in besonders schwerem Fall für erwiesen. Sie forderte vier Jahre Haft für den 53-jährigen Angeklagten sowie zwei Jahre und zehn Monate Haft für dessen gleichaltrige Ehefrau. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch – die Angeklagten seien in Vorbereitungshandlungen stecken geblieben und damit nicht zu bestrafen.