Schleswig. Wer seinen Gegenspieler durch ein brutales Foulspiel verletzt, kann dafür juristisch belangt werden, entschied das Oberlandesgericht.

Ein Fußballer, der seinen Gegenspieler im Sinne der Regeln des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vorsätzlich brutal foult, muss für die dadurch hervorgerufenen Verletzungen haften. Diese Entscheidung hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts getroffen (Az. 7 U 214/1).

Der Kläger war bei einem Kreisklassenspiel im Mai 2017 bereits in der achten Spielminute in Höhe des Mittelkreises gefoult worden und erlitt dabei erhebliche Verletzungen. Der Schiedsrichter ahndete die Aktion mit der Roten Karte.

Nicht jedes Foul führt zu Schadensersatz

In der Begründung des Oberlandesgerichts (OLG) wird ausgeführt, dass nicht jeder Regelverstoß zwingend zu einer Schadensersatzverpflichtung führt. Entscheidend sei der Grad des Regelverstoßes und das Maß des Verschuldens. Der Beklagte habe die schwere Verletzung des Klägers billigend in Kauf genommen.

„Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass der Beklagte ein "brutales Spiel" im Sinne der Regel 12 des DFB begangen hat. Er hat dieses grobe Foul begangen, ohne dass die Spielsituation einen Anlass dafür bot. Er hatte keine realistische Möglichkeit, den Ball zu erobern“, heißt es in einer OLG-Mitteilung vom Dienstag. Die Klage war zunächst vom Landgericht abgewiesen worden. Nach einer erfolgreichen Berufung wurde ihr nun in vollem Umfang stattgegeben.