Bad Oldesloe. Der Kreis hatte die Genehmigung zurückgezogen. Welche Gründe genannt wurden und was das Verwaltungsgericht dazu sagte.

Die AfD Stormarn darf ihre Kreismitgliederversammlung nun doch wie geplant am Sonntag im Stormarner Kreishaus in Bad Oldesloe durchführen. Das hat am Freitagabend das Verwaltungsgericht Schleswig am späten Freitagabend in einem Eilverfahren entschieden.

Dieser Genehmigung war einiges Hin und Her vorausgegangen. So hatte der Kreis ursprünglich die Veranstaltung genehmigt. Vor dem Wochenende wurde diese Genehmigung aber zurückgezogen. Die AfD zog daraufhin mit einem Eilverfahren vor das Verwaltungsgericht

Dafür wurden folgende Gründe genannt:

  • Der Mindestabstand könne nicht eingehalten werden.
  • Der Kreismitgliederversammlung stehe die Corona-Verordnung der Landesregierung entgegen.
  • Es stünden nicht genug Toiletten für die Veranstaltung zur Verfügung.
  • Der Raum müsse für einen möglichen Zusammentritt des Krisenstabs des Kreises freigehalten werde.

Verwaltungsgericht wollte der Begründung nicht folgen

Die AfD zog daraufhin mit einem Eilverfahren vor das Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht wollte der Begründung des Kreises nicht folgen und teilt am Samstag mit, dass der Widerruf offensichtlich rechtswidrig sei. Dazu führte das Gericht weiter aus, dass laut der Corona-Verordnung bis zu 100 Personen an Sitzungen teilnehmen dürfen, wenn Schutzmaßnahmen getroffen werden. Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands sah das Gericht nur für jeweils sehr kurze Zeit. Probleme und Lösungen bei der Nutzung der Toiletten seien nicht näher erläutert. Und zur Sitzung des Krisenstabs befand das Gericht: "Der Kreis habe nicht deutlich gemacht, warum eine solche Sitzung am Sonntag mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erforderlich sein werde."

Jetzt hat der Kreis Stormarn noch die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.