Kiel. Die Beschränkungen an den Küsten gelten zunächst für die Tage um Himmelfahrt und für das Pfingstwochenende.

Einfach ins Auto setzen und losfahren: Dieses typische Verhalten des Hamburger Tagestouristen wird vorerst der Vergangenheit angehören. Planung ist jetzt gefragt, denn die Bäderorte an Nord- und Ostsee haben am Montag tagestouristische Beschränkungen angekündigt. Im Kreis Nordfriesland gibt es sogar Betretungsverbote für Sylt, Föhr und Amrum sowie für St. Peter-Ording. Auch die Insel Helgoland (Kreis Pinneberg) macht dicht.

Die Beschränkungen an den Küsten gelten zunächst fürs kommende Himmelfahrtswochenende (Donnerstag bis Sonntag) und für das Pfingstwochenende (30. Mai bis 1. Juni). „Dieses Thema wird uns aber auch in der Zeit nach Pfingsten beschäftigen“, kündigte Tourismusminister Bernd Buchholz (FDP) an.

Hotels und Ferienwohnungen fast vollständig ausgebucht

Besonders rigoros geht der Kreis Nordfriesland gegen Tagestouristen vor. Insbesondere auf der Insel Sylt ist man in Sorge, dass Himmelfahrt zu einem Himmelfahrtskommando werden könnte: Mengen von Ausflüglern, die, mit Bollerwagen bewaffnet und alkoholisiert, alle Corona-Regeln missachten und gewissermaßen völlig außer Kontrolle geraten.

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Nordfrieslands Landrat Florian Lorenzen bezeichnete das Betretungsverbot deshalb als Maßnahme, die „sorgsam abgewogen und verhältnismäßig“ sei. Er begründete sie unter anderem damit, dass die Hotels und Ferienwohnungen auf den Inseln und an der Küste fast vollständig ausgebucht seien. Für St. Peter-Ording bedeute das etwa, dass der 4000-Einwohner-Ort zusätzlich 19.000 Übernachtungsgäste verkraften müsste – und deshalb weitere 40.000 Tagesgäste nicht verkraften könne. Eine eindrucksvolle Zahl, die aber offenbar falsch war. Rainer Balsmeier, Bürgermeister von St. Peter-Ording, korrigierte noch während der Pressekonferenz: „Es sind etwa 5000 bis 7000 Tagesgäste.“

Keine Betretungsverbote an der Ostseeküste

Die Tagestouristen sind im Grunde eine unbekannte Größe. Moritz Luft, Chef von Sylt Marketing, hatte vor wenigen Tagen erklärt, es lägen dazu keine Zahlen vor. Dennoch spielt nun auch die Bahn beim Betretungsverbot mit: Sie lässt über Himmelfahrt und Pfingsten die beiden Sprinterzüge ausfallen, die morgens den Hamburger Hauptbahnhof mit Westerland verbinden.

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An der gesamten schleswig-holsteinischen Ostseeküste schlägt man einen anderen Weg ein: Keine Betretungsverbote! Hinter vorgehaltener Hand ist zu hören, dass sie rechtlich ohnehin nicht haltbar wären. Immerhin müssten sie mit dem Infektionsschutzgesetz begründet werden. Angesichts der immer weiter sinkenden Zahl der Infizierten in Schleswig-Holstein dürfte, so die von Nordfriesland abweichende Einschätzung an der Ostseeküste, solche Verbote vor Gericht kaum Bestand haben.

Timmendorfer Strand hat bereits Beschränkungen ausgesprochen

Also, und das macht die Sache für Ausflügler kompliziert, ergreift an der Ostsee jeder Bäderort eigene Maßnahmen, um den Tagestourismus wenigstens zu begrenzen. Welche das sind, war am Montagmittag, drei Tage vor Himmelfahrt, noch nicht überall zu erfahren. Manche Orte bastelten noch an ihrem Strauß von Abwehrregularien.

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Die Gemeinde Timmendorfer Strand immerhin hat schon am Sonntag Beschränkungen ausgesprochen. Sie gelten für den Zeitraum von 21. Mai bis 1. Juni, also auch für die Tage zwischen den beiden Wochenenden. An den Strand kommt an diesen Tagen nur, wer Geld ausgibt. „Die Strandzugänge ohne Strandkorbvermietung und Beach-Lounges werden gesperrt“, heißt es auf der Internetseite der Gemeinde. Die wichtigsten Parkplätze im Ort sind an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen nur für maximal drei Stunden nutzbar. Um das zu überwachen, wird aufgerüstet: Zusätzliche Mitarbeiter für die Verkehrsüberwachung stehen bereit, außerdem wurde ein privater Sicherheitsdienst engagiert.

In Scharbeutz wird schon von Mittwoch an bis zum 1. Juni die Zufahrt von der B 76 ins Zentrum gesperrt. „Zudem werden wir zur Entzerrung des Seebrückenvorplatzes und des Ostseeplatzes noch nicht die Wasserspiele in Betrieb nehmen“, sagt Bügermeisterin Bettina Schäfer. „Weitere Maßnahmen“ kämen hinzu.

Coronavirus: Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde

  • Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum, und halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen
  • Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden