Kiel/Hamburg. Segler, Dauercamper, Sport: Der Norden öffnet sich ein wenig. Tagestourismus bleibt aber untersagt. Alle Lockerungen im Überblick.
Dauercamper und Sportbootbesitzer dürfen kommen, Museen, Ausstellungen und zoologische Gärten können wieder besucht werden, kontaktarme Sportarten wie Golfen werden erlaubt: In Schleswig-Holstein ist ab dem kommenden Montag wieder mehr Tourismus möglich. Das hat die Landesregierung am Mittwoch verkündet – wenige Tage nach der Mitteilung, dass Zweitwohnungsbesitzer ebenfalls ab 4. Mai wieder ins Land dürfen. In den Genuss der neuen Lockerungen kommen nicht nur Schleswig-Holsteiner, sondern auch Bürger aus anderen Bundesländern wie Hamburg. Besuche in Pflegeheimen sollen ebenfalls wieder möglich sein.
Das in Schleswig-Holstein geltende touristische Einreiseverbot wird allerdings nur abgemildert. Der sogenannte Tagestourismus bleibt weiterhin untersagt. Das Verbot besteht seit dem 18. März, also seit rund sechs Wochen.
Ministerpräsident Günther lobt die Schleswig-Holsteiner: "vorbildlich"
Die Lockerung der Coronavirus-Bekämpfungsregeln ist nach den Worten des Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) auf die Disziplin der Bevölkerung zurückzuführen. Die Schleswig-Holsteiner hätten sich „vorbildlich“ verhalten. „Diesen Weg müssen wir gemeinsam und behutsam weitergehen.“ Anders als in Hamburg wird in Schleswig-Holstein ab dem kommenden Montag auch der Besuch von Angehörigen in Pflegeheimen wieder möglich sein. Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) sagte: „Pflegeeinrichtungen können unter strengen Hygieneanforderungen den Besuch einer Person für maximal zwei Stunden ermöglichen.“ Alte Menschen müssten in Pflegeheimen nicht nur vor Corona geschützt, sondern auch vor Vereinsamung bewahrt werden.
Auch Gottesdienste sollen ab Montag wieder möglich sein – allerdings mit beschränkter Teilnehmerzahl. Friseurbetriebe, medizinische und kosmetische Fußpflege sowie Nagelstudios dürfen wieder Kunden empfangen, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Auch Outlet-Center sollen öffnen können. Sie müssen sich dabei an die Regeln halten, die für die jetzt schon geöffneten Einkaufszentren gelten. Am 11. Mai sollen auch die bislang gesperrten Kinderspielplätze wieder freigegeben werden.
Gute Nachrichten für Hamburger Segler und Camper
Viele Hamburger Segler und Camper können sich über die Lockerungen freuen. Sportboothäfen dürfen öffnen, sofern die Duschen und Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben. Dauercamping ist – unabhängig vom Erstwohnsitz – für diejenigen wieder zulässig, die sich „autark versorgen können sowie über langfristige Mietverträge (mindestens fünf Monate) verfügen“. Camper sind allerdings ebenso wie Zweitwohnungsbesitzer dazu verpflichtet, eine eventuelle Corona-Quarantäne innerhalb von 24 Stunden am Erstwohnsitz anzutreten.
Alle Änderungen ab dem 4. Mai im Überblick
Tourismus und Freizeit:
- Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu touristischen und Freizeitzwecken bleibt weiterhin grundsätzlich verboten. Ausgenommen von dem Verbot ist die Ausübung kontaktarmer Sportarten (siehe unten) sowie der Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie botanischen Gärten.
- Zweitwohnungsbesitzer dürfen gemeinsam mit Personen aus ihrem Hausstand ihre Zweitwohnung wieder beziehen – das gilt auch für Zweitwohnungen auf den schleswig-holsteinischen Inseln. Besitzer von Zweitwohnungen auf den Inseln haben laut Landesregierung "sicherzustellen, dass sie sich im Falle einer bestätigten SARS-Cov2-Infektion innerhalb von 24 Stunden zur Quarantäne an ihren Hauptwohnsitz begeben können".
- Sogenanntes „Dauercamping“ ist – unabhängig vom Erstwohnsitz – mit Einschränkungen ebenfalls wieder erlaubt: Dauercamper müssen sich autark versorgen und über Mietverträge verfügen, die mindestens fünf Monate lang laufen. Die Sanitäranlagen auf Campingplätzen dürfen nicht öffnen. Zudem sind Dauercamper ebenfalls verpflichtet, eine Quarantäne an ihrem Erstwohnsitz anzutreten.
- Sportboothäfen dürfen öffnen, "sofern die Duschen und Gemeinschaftsräume, mit Ausnahme von Toilettenräumen, geschlossen bleiben"
- So genannte "kontaktarme Sportarten" dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder ausgeübt werden. Als kontaktarm sind Sportarten definiert, wenn bei der Ausübung "in der Regel ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen nicht unterschritten wird". Entsprechend dürfen Kanu- und Fahrradverleihe wieder öffnen. Weiterhin geschlossen bleiben Strandkorbverleiher.
- Museen, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten dürfen wieder öffnen: Die Besucherzahl ist in geschlossenen Räumen auf eine Person pro 15 Quadratmeter begehbarer Ausstellungfläche begrenzt.
- Spielplätze in Schleswig-Holstein sollen ab dem 11. Mai wieder geöffnet werden können, wenn kommunale Zugangs- und Hygienekonzepte vorliegen. Gleichzeitig kündigte die Landesregierung an, das Familienministerium werde einen Vorschlag zur "zur stufenweisen Wiedereröffnung der Krippen und Kitas" erarbeiten.
- Gottesdienste sind "mit begrenzter Teilnehmerzahl" wieder möglich
Einkaufen und Dienstleistungen:
- Outlet-Center werden Einkaufszentren gleichgestellt, so dass für beide nun dieselben Voraussetzungen zur Öffnung gelten.
- Neben Friseurbetrieben dürfen "medizinische und kosmetische Fußpflege sowie Nagelstudios wieder öffnen", wenn sie ein den Regeln entsprechendes Hygienekonzept vorweisen können
Schulen, Hochschulen und Lernen:
- Die Schulen werden ab dem 4. Mai teilweise wieder geöffnet
- An den Hochschulen werden "für den Lehrbetrieb notwendige Praxisveranstaltungen" wieder erlaubt, Lernlabore werden wieder geöffnet
- Der Einzelunterricht in Musikschulen ist wieder erlaubt
Pflege und Gesundheit:
- Für Alten- und Pflegeheime soll eine Besuchsregelung als Ausnahme vom geltenden allgemeinen Betretungsverbot erlassen werden: Besuche durch eine Person, eventuell mit einer Begleitperson, sollen für zwei Stunden erlaubt werden.
- Die sogenannten "elektiven Eingriffe" in Krankenhäusern werden wieder zugelassen. Ein Viertel der Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit sollen aber weiterhin für Covid-19-Patienten vorgehalten werden.
Großveranstaltungen:
- Bund und Länder hätten sich laut Landesregierung darauf verständigt, dass auch Planungen zur Genehmigung von Veranstaltungen deren Größe deutlich unterhalb von 1000 Teilnehmern liegt, "erst zu einem späteren Zeitpunkt denkbar" seien. Eine Beratung der Länder und des Bundes sei für den 6. Mai vorgesehen.