Kiel. Die Kieler Beamtin hat zugegeben, einem Rocker Daten zugespielt zu haben: Den Vorwurf der Bestechlichkeit wies sie zurück.

Im Bestechungsprozess gegen eine Beamtin der Kieler Polizei und einen Ex-Rocker hat die angeklagte Oberkommissarin die Verletzung des Dienstgeheimnisses zugegeben, den Vorwurf der Bestechlichkeit aber entschieden zurückgewiesen. Die 45-Jährige sagte am Donnerstag vor dem Kieler Landgericht aus, sie habe unerlaubt die Polizeidatenbank genutzt, um dem Rocker Halter von Fahrzeugen zu nennen, deren Autokennzeichen er nannte.

Sie sei sich in dieser Hinsicht ihrer Schuld bewusst, habe sich aber von dem 55-jährigen Mitangeklagten bedroht gefühlt, sagte die alleinerziehende Mutter in der mehrstündigen Vernehmung. Der Rocker muss sich wegen Bestechung und Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses verantworten.

Angeklagte widerspricht Vorwurf der Bestechlichkeit

Der 55-Jährige sprach sie demnach im Sportverein ihrer beiden Söhne an. Dort habe er für sie schon vom Hörensagen als aggressiv und bedrohlich geklungen, sagte sie. Dass der Mann im Tatzeitraum August 2011 bis Februar 2012 führendes Mitglied der Rockerguppe Red Devils (der wichtigsten Unterstützergruppierung der Hells Angels) gewesen sei, habe sie nicht gewusst - trotz seiner bei Rockern üblichen Kluft. Laut Anklage forschte der Mann über sie Namen und Anschriften konkurrierender Rocker aus.

Ausdrücklich widersprach die seit 2012 suspendierte und inzwischen vorläufig vom Dienst enthobene Frau der Anklage der Bestechlichkeit. Sie habe von dem Mann für die abgefragte Halterdaten niemals Geld gefordert oder erhalten. Sie habe damals finanziell sehr gut dagestanden und hätte „den Beamtenstatus nie für ein paar Euro aufgegeben“, sagte sie. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll sie pro Datensatz zehn Euro bekommen haben.

Bei einer Verurteilung drohen der Angeklagten je nach Strafhöhe der Verlust des Beamtenverhältnisses und der Pensionsansprüche. Die Ermittlungen gegen die Beamtin laufen seit 2012, als der sogenannte Rockerkrieg mit zahlreichen Gewalttaten in Schleswig-Holstein Schlagzeilen machte.

Der Prozess wird am 21. Juni fortgesetzt.