Kiel. Landesregierung will Entschädigung für Pendler. Deutsche Bahn lehnt Zahlung ab und kündigt Verbesserungen an. Loks werden nun gemietet.

Wegen anhaltender Probleme im Sylt-Verkehr hat Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) jetzt bereits zum dritten Mal eine Sondervertragsstrafe gegen die Deutsche Bahn verhängt. Zwar sei in weiten Teilen eine spürbare Verbesserung eingetreten, die Gesamtwerte der Marschbahn seien aber weiter indiskutabel, sagte Buchholz am Mittwoch.

Wie bereits für Februar und März werde das Land für April 250.000 Euro Strafe wegen Unpünktlichkeit verhängen, kündigte Buchholz an. Hinzu kämen wegen des erneuten Ausfalls von mehr als einem Prozent der vertraglich vereinbarten Zugkilometer 100.000 Euro Strafe.

Laut Verkehrsministerium ist mit der Bahn eine Pünktlichkeitsquote von 93 Prozent vereinbart, bis 22. April betrug sie allerdings nur 77,8 Prozent. Im März hatte sie nur 66,6 Prozent betragen. Mittlerweile ist die Pünktlichkeit von 62 Prozent im Februar auf 83 Prozent gestiegen, heißt es in einem Bericht des Landtags aus seinem Wirtschaftsausschuss.

Deutsche Bahn verweist auf „Nah.SH-Garantie“

Mit der Geldstrafe sollen nach dem Willen der Landesregierung weiter Pendler rückwirkend entschädigt werden. Monatskarteninhaber sollen in der 2. Klasse 50 Euro und in der 1. Klasse 75 Euro erhalten – unabhängig vom Fahrkartenwert. Die Entschädigung würde für Pendler gelten, die mit so einer Karte regelmäßig ganz oder teilweise auf dem Abschnitt zwischen Itzehoe und Westerland auf Sylt unterwegs sind.

Bislang hat die Bahn allerdings nur die Strafe für den Februar und die Entschädigung der Pendler für diesen Monat akzeptiert. Die Strafen für März und jetzt auch April werden von dem Unternehmen hingegen abgelehnt. „Es gelten da klare Regeln des Verkehrsvertrags“, so eine Bahnsprecherin. Erst am Ende des Jahres werde geschaut, wie pünktlich die Bahn tatsächlich gefahren ist. Will heißen: Aus Sicht der Bahn war die Februarstrafe offensichtlich eine Ausnahme auf Kulanzbasis.

Aufwendige Generalüberholungen von Loks nötig

Allerdings könnten Bahnkunden auch die übliche „Nah.SH-Garantie“ in Anspruch nehmen, heißt es auf einer Infoseite der Bahn. Ab einer Verspätungszeit von 20 Minuten am Zielbahnhof bekommen demnach Fahrgäste in dem Bundesland eine Entschädigung von 50 Prozent des Fahrkartenwertes. Bei Zeitkarten erfolge die Entschädigung anteilig. Der Anspruch muss allerdings innerhalb von drei Tagen nach der Verspätung angemeldet werden.

Die Bahn räumt unterdessen ein, dass die „aktuellen Leistungen nicht unseren Qualitätsansprüchen“ entsprechen. Ursächlich seien aber technische Probleme, die sich schon bei der Übernahme der Strecke gezeigt hätten: 2016 hatte die Bahn den Sylt-Verkehr von der NOB (Nord-Ostsee-Bahn) übernommen. Die vom Land vertraglich zugesicherten Fahrzeuge standen aber wegen „Kupplungsschäden“ zunächst nicht zur Verfügung, aktuell gebe es zusätzlich Probleme mit den Loks, teilweise seien aufwendige Generalüberholungen notwendig.

Die DB setze „alles daran“, die vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten. So sollen für die Strecke zusätzliche Loks angemietet werden, bis die Reparatur aller 15 Fahrzeuge Ende 2018 abgeschlossen ist. Zudem wolle die Bahn die Zahl der Lokomotivführer auf der Marschbahn erhöhen – auch die waren auf der Strecke knapp geworden.

Unter den folgenden Links sind Infos und Onlinevordrucke für die Verspätungsentschädigungen zu finden: http://www.regionalbahn-sh.de/regionalbahn_sh/view/aktuell/netz_west/netz-west-entschaedigung.shtml und www.nah.sh/fahren/nah-sh-garantie