Kiel . Aus 14 wurden 3, aus 14.000 wurden 1500: Zahl der Landesunterkünfte für Flüchtlinge ist ebenso gesunken wie die der Schutzsuchenden.

Mit den sinkenden Flüchtlingszahlen hat Schleswig-Holstein seine Kapazitäten in den Einrichtungen zur Erstaufnahme erheblich abgebaut. In Neumünster (850), Boostedt (1764) und Rendsburg (1044) gab es nach Angaben des Innenministeriums Mitte Dezember noch zusammen 3658 Plätze, die bei Auslastungen zwischen 19 und 71 Prozent bei weitem nicht alle belegt waren. Die Unterkunft in Neumünster beherbergte 545 Menschen, die in Boostedt 669 und die in Rendsburg 250. In Spitzenzeiten waren 2015 in damals 14 Landesunterkünften 14.000 Menschen untergebracht.

Die meisten Plätze (15.291) waren am 11. Januar 2016 verfügbar. Ende 2015 begannen die Zugangszahlen zurückzugehen. 2017 kamen rund 5000 Flüchtlinge ins Land; bis Ende November waren es 4793. In den beiden Vorjahren war die Zahl deutlich höher – 2016 mit fast 10.000, 2015 mit 35.000. Die auf die Kreise verteilten Schutzsuchenden sind ganz unterschiedlich untergebracht, in Wohnungen oder auch in kleineren Sammelunterkünften von Kreisen, Städten oder Ämtern.

"Funktionierende Strukturen geschaffen"

„Wir haben auf die im Vergleich zu 2015 gesunkenen Flüchtlingszahlen reagiert und so die Kosten in diesem Bereich für das kommende Jahr um 14 Millionen Euro reduziert“, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) im Blick auf die Landesunterkünfte. „Gleichzeitig ist sichergestellt, dass wir nötigenfalls innerhalb weniger Wochen die Kapazitäten wieder deutlich erhöhen können.“

Auch wenn die Zuwanderungszahlen nach wie vor nicht unerheblich seien, könnten die Asylverfahren wieder in strukturierten Bahnen bearbeitet werden, sagte Grote. Die Antragsteller würden wieder angemessen aufgenommen und betreut. „Mit dem im November vorgestellten Standortkonzept haben wir langfristig funktionierende Strukturen geschaffen.“

1317 unterstützte freiwillige Ausreisen

Bis Ende November wurden aus Schleswig-Holstein 327 Menschen in ihre Herkunftsländer oder in aufnahmeverpflichtete Drittländer abgeschoben. 2016 waren es im ganzen Jahr 840 und im Jahr zuvor 570. Hinzu kommen 131 Rücküberstellungen nach dem sogenannten Dublin-Verfahren (2016: 132, 2015: 38). An unterstützten freiwilligen Ausreisen kamen bis Ende November 1317 zusammen (2016: 1984, 2015: 1364).

Die Landesregierung setzt beim Thema Abschiebung auf Einzelfallprüfungen. Das Leben von Menschen, die das Land verlassen müssen, werde nicht gefährdet, sagte Grote. „Für Menschen ohne Bleiberecht soll eine freiwillige Rückkehr in Würde und eine nachhaltige Reintegration im Heimatland ermöglicht werden.“