Hannover . Betreiberin des Robbenzentrums auf Föhr hatte gegen die Tierärztliche Hochschule geklagt. Sie kritisiert die Arbeit der Robbenjäger.

Die Tierärztliche Hochschule Hannover will dem Robbenzentrum Föhr jetzt doch Auskunft über Schulungen von Robbenjägern erteilen. Wie das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch mitteilte, legten beide Parteien ihren Rechtsstreit nach einer mehr als zweistündigen Verhandlung bei.

Die Betreiberin des Robbenzentrums auf der Nordseeinsel Föhr, Janine Bahr, hatte die Hochschule verklagt, weil sie auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes wissen wollte, wann und in welchem Umfang die Tierärztliche Hochschule Robbenjäger schult. Dies hatte die Hochschule zunächst abgelehnt. Nachdem der Vorsitzende Richter Ingo Behrens deutlich gemacht hatte, dass die begehrten Auskünfte durchaus unter das Umweltinformationsgesetz fallen, lenkte die Hochschule ein.

Tierärztin kritisiert Arbeit der Robbenjäger

Seehunde werden in Deutschland seit 1974 nicht mehr bejagt, sondern unterliegen einer ganzjährigen Schonzeit. In Schleswig-Holstein kontrollieren vom Land berufene und speziell geschulte Jagdaufseher Strandabschnitte und bergen angespülte tote Tiere. Diese Aufseher nennen sich traditionell Seehundjäger. „Sie beherrschen den Umgang mit den recht bissigen Tieren und können aufgrund ihrer großen Erfahrung die richtigen Entscheidungen treffen“, heißt es in einer Broschüre des Nationalparks Wattenmeer Schleswig-Holstein.

Die Tierärztin Janine Bahr, die auf der Nordseeinsel Föhr ein Robbenzentrum betreibt, sieht die Arbeit der Robbenjäger jedoch kritisch. Sie halte es für falsch, dass diese Laien über Leben und Tod von Seehunden entscheiden, sagte Bahr.