Hamburg/Bonn/Itzehoe . Wird die insolvente Windenergiefirma aus Itzehoe eine Genossenschaft, übernommen oder zerschlagen? Am Donnerstag wird entschieden.
In einem der größten Insolvenzverfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte wird der Schlussakt vollzogen. Am Donnerstag (2.7.) entscheiden rund 75 000 Anleger in den Hamburger Messehallen, was aus derwerden soll. Sie können sich für eine Genossenschaft oder für die Übernahme durch den Energiekonzern EnBW entscheiden. Wird keiner dieser beiden Insolvenzpläne angenommen, würde Prokon abgewickelt.
Allerdings erscheint dieser Fall derzeit unwahrscheinlich. Zwar haben weder der Gläubigerausschuss noch der Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin den Abstimmenden empfohlen, wie sie sich entscheiden sollen. Penzlin teilte den Geschädigten aber mit, dass beide Varianten Verzichte erforderten, sie „werden aber in jedem Fall zu einem besseren Ergebnis als eine Zerschlagung des Unternehmens führen.“
Geschätzt 57,8 Prozent ihrer Forderungen könnten die Gläubiger über die Genossenschafts-Variante zurückbekommen, 52,2 Prozent über den Investorenplan und 48,5 Prozent im Fall der Liquidation. Damit einher geht für sie die Frage, ob sie noch längerfristig bei Prokon engagiert bleiben wollen (Genossenschaft) oder eine Abfindung vorziehen.
Rechnerisch stehen 720 Millionen Euro Kapital bereit
Bisher haben 36 000 Wertpapierbesitzer eine Zustimmungserklärung für das Genossenschaftsmodell abgegeben. Das bedeutet zunächst, dass am 2. Juli über die Frage der neuen Rechtsform abgestimmt würde. Denn rein rechnerisch stehen bereits 720 Millionen Euro an Kapital bereit, nominal 660 Millionen Euro sind für die Abstimmung erforderlich. Die Abgabefrist für diese Unterlage läuft bis zur letzten Minute vor Beginn des Gläubigertreffens.
In der nicht öffentlichen Versammlung bleibt es spannend: Wird über das Genossenschaftsmodell abgestimmt und dieses angenommen, wäre die EnBW-Offerte über 550 Millionen Euro aus dem Rennen. Fällt es durch, hat der Karlsruher Versorger die Chance, mit 54 Prokon-Windparks seine Windenergie-Kapazitäten auf einen Schlag auf über 700 Megawatt mehr als zu verdreifachen und im Wettbewerb der Branche Boden gutzumachen. Die Reihenfolge dieser Abstimmung hat der Insolvenzverwalter vorgegeben - eine „zulässige innerprozessuale Bedingung“, teilte das Amtsgericht Itzehoe mit.
Der Windpark-Entwickler hat in Itzehoe in Schleswig-Holstein seinen Sitz
In der schleswig-holsteinischen Stadt hat der Windpark-Entwickler Prokon seinen Sitz. Die Firma war von „Öko-Pionier“ Carsten Rodbertus 1995 gegründet worden, der mit langem Haarzopf und lässiger Kleidung ein Alternativ-Image pflegte. Gegen das Versprechen hoher Renditen - und unabhängig von Banken - brachte er die Kapitalgeber dazu, insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro in Genussrechten für „sauberen Strom“ bei ihm anzulegen. Rodbertus ist als Geschäftsführer und Gesellschafter raus aus der Firma, der Insolvenzverwalter schloss mit ihm einen Vergleich. Ob sich der Ex-Manager noch vor Gericht unter anderem wegen Insolvenzverschleppung verantworten muss, ist noch offen.
Die Firmengeschichte der bisherigen Prokon nähert sich auf jeden Fall ihrem Ende. „Nach der Gläubigerversammlung soll das Insolvenzverfahren rasch aufgehoben werden, damit das zwischenzeitlich vollständig stabilisierte Unternehmen mit seinen drei Kerngeschäftsfeldern – Betriebsführung von Bestandswindparks, Projektierung künftiger Windparks und Endkundenstromversorgung – wieder frei am Markt tätig werden kann“, teilte der Insolvenzverwalter den Gläubigern mit. Sie haben es nach dem zahlengespickten Studium von mehr als 270 Seiten Insolvenzplan-Unterlagen in der Hand, ob sie Genossen werden oder sich von der EnBW abfinden lassen - oder ob es zur Firmenauflösung kommt. (dpa)