Sylt. Umwandlung von Dauerwohnraum in Zweit- oder Ferienwohnungen soll entgegengewirkt werden. Verfahren aber noch nicht abgeschlossen.

Um für mehr Dauerwohnraum zu sorgen, will die Gemeinde Sylt eine entsprechende Quote für Bauvorhaben festlegen. Demnach müssten laut Bebauungsplan 40 Prozent der Geschossfläche als Dauerwohnraum genutzt werden, hieß es am Dienstag aus dem Bauamt der Gemeinde.

Zuvor hatte das „Flensburger Tageblatt“ (Dienstagsausgabe) darüber berichtet. Bei Bestandsgebieten gebe es aber Ausnahmen, so die Behörde. Künftig soll es eine Sondergebietsfestsetzung geben. Diese würde etwa bei Umbaumaßnahmen greifen, die einen Bauantrag benötigen. Die Quote müsse aber nur bei einer Nutzungsänderung sofort erfüllt werden, hieß es aus dem Bauamt.

Die Regelungen waren vor kurzem für den Ortsteil Morsum vorgestellt worden, sollen aber letztlich auf die ganze Gemeinde ausgeweitet werden. Ähnliche Maßnahmen sind auch schon für Tinnum geplant und fügen sich in das Wohnraumentwicklungskonzept von Sylt ein. Die jeweiligen Verfahren sind aber dem Bauamt zufolge noch nicht abgeschlossen. Die Insel kämpft seit Jahren mit der Umwandlung von Dauerwohnraum in Zweit- oder Ferienwohnungen und dem damit verbundenen Wegzug von Einheimischen aufs Festland.