Itzehoe. Motiv: Habgier. Das Landgericht Itzehoe verurteilt den 20-jährigen Angeklagten zu einer hohen Jugendstrafe. Er hatte Drogen-Schulden.

Immer wieder stach er dem Besitzer eines Tante-Emma-Ladens in den Hals: Das Landgericht Itzehoe hat einen 20-Jährigen wegen eines brutalen Raubmordes zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Jugendkammer befand den Angeklagten am Mittwoch für schuldig, im Oktober 2014 in Heide (Kreis Dithmarschen) den 73 Jahre alten Inhaber eines Tante-Emma-Ladens aus Habgier getötet und beraubt zu haben.

Der junge Mann hatte die Tat gestanden. Er habe Geld wegen seiner Drogen-Schulden gebraucht, begründete er die Bluttat. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von 13 Jahren für den Angeklagten gefordert, die Verteidigung neuneinhalb Jahre für ausreichend gehalten. Der Angeklagte blieb während der Urteilsverkündung äußerlich ohne sichtbare Emotionen.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte den Tante Emma-Laden bewusst ausgesucht, weil er in dem Inhaber ein „leichtes Opfer“ sah. Für den 73-jährigen Kaufmann war es jedoch nicht der erste Überfall, und er reagierte anders als erwartet. Statt die Kasse zu öffnen und das Bargeld heraus zu geben, wollte er ins Hinterzimmer flüchten. Der Angeklagte folgte dem schmächtigen, nur 1,57 Meter großen und 57,5 Kilogramm leichten Mann. „In Tötungsabsicht stach er ihm ein Messer tief in den Hals“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. In den kommenden 20 Minuten habe der Angeklagte seinem Opfer immer wieder das Stilett-artige Messer in den Hals gerammt - „unbarmherzig und mitleidlos“, sagte der Kammervorsitzende. Als der blutüberströmte Senior trotz der Messerattacken immer noch lebte, habe er den Mann mit bloßen Händen erwürgt.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft konnte das Gericht bei dem Angeklagten keine besondere Schwere der Schuld feststellen. Damit lag die gesetzliche Höchststrafe laut Jugendgerichtsgesetz bei zehn Jahren. Strafmildernd werteten die Richter neben dem Geständnis des 20-Jährigen auch das Fehlen von Vorstrafen, strafschärfend unter das lange Leiden des 73-Jährigen. Der Angeklagte habe „mit absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt, sagte der Richter.