Etliche Urlauber haben im Internet eine Anzahlung für eine Ferienwohnung auf Sylt geleistet und stellten erst bei der Anreise fest, dass die Wohnungen gar nicht existieren. Tourismus Zentrale spricht Empfehlungen aus.

Sylt. Unbekannte Täter haben das sonnige Wetter der letzten Wochen ausgenutzt, um mit spontan entschlossenen Urlaubern ein übles Spiel zu treiben.

Auf der inzwischen vom Netz genommenen Internetseite „traum-wohnung.org“ waren vermeintliche Ferienwohnungen auf der Nordseeinsel kurzfristig verfügbar. Für die verbindliche Online-Buchung wurde auch gleich die geforderte Anzahlung von mehreren Hundert Euro geleistet.

Als dann der Reisetermin anstand, sollte das Urlaubsdomizil aufgesucht werden. Auf der Insel angekommen, mussten die Reisenden dann feststellen, dass das gebuchte Objekt überhaupt nicht existierte und sie offensichtlich einem Betrüger aufgesessen waren.

„Wir hatten mit dem Vermieter per Mail Kontakt. Er war sehr freundlich und zuvorkommend. Es hat sich überhaupt nicht komisch angefühlt“, erzählte Sandra Brandenburg aus Nordrhein-Westfalen der „Sylter Rundschau“. Sie hatte noch nach Kinderbett und Hochstuhl gefragt und der Vermieter habe gesagt, dass er beides aus einer anderen Wohnung holen wolle. Kurz vor der Reise sie die Internetseite nicht mehr erreichbar gewesen.

Bei der Kriminalpolizei gingen etliche Strafanzeigen ein, da die Website über einen Monat online war. „Wir haben sofort die Ermittlungen aufgenommen und versucht, schnellstens die notwendigen Maßnahmen zu treffen“, so Kriminalhauptkommissar Ralf Stolle.

Der Kripo Sylt lagen am Mittwochmittag 16 Anzeigen vor, die sich auf dieselbe Internetseite beziehen. Mit weiteren Anzeigen sei zu rechnen. Ob die Geschädigten ihr Geld jemals wiedersehen werden, ist jedoch äußerst ungewiss. Nach ersten Schätzungen entstand ein Gesamtschaden von 30.000 bis 40.000 Euro.

Die Website, so Ralf Stolle, wurde durch die Täter entsprechend professionell gestaltet, wobei die dort angegebenen Namen, Adressen und sonstigen personenbezogenen Daten nach bisherigen Erkenntnissen entweder nicht existieren oder aus irgendwelchen Adressverzeichnissen herausgenommen wurden und von Unbeteiligten stammen dürften. „Natürlich prüfen wir auch hier die Daten sorgfältig und versuchen, den Tätern auf die Spur zu kommen.”

Beim Landeskriminalamt Schleswig-Holstein sind nach Angaben eines Sprechers ähnliche Fälle aktuell und auch in der Vergangenheit nicht bekannt. Das Bundeskriminalamt konnte keine detaillierten Angaben zu ähnlich gelagerten Fällen in anderen deutschen Urlaubsregionen machen.

Um sich künftig vor ähnlichen Betrügereien zu schützen, empfiehlt Günter Schroeder von der Sylt Tourismus Zentrale, nur auf etablierten Portalen wie sylttravel.de oder syltbuchen.de nach Feriendomizilen zu suchen - oder sich selbst in der Tourismus Zentrale zu informieren. “Wir kontrollieren ständig den aktuellen Leerstand auf Sylt. Wenn ein Portal plötzlich 20 oder 30 Wohnungen mehr zur Verfügung hat, würde uns das auffallen“, erklärt Schroeder.

Die Polizei rät, sich in jedem entsprechenden Verdachtsfall an die örtliche Kriminalpolizei zu wenden. Darüber hinaus sollten Betroffene an die eigene Bank herantreten und Zahlungen im Zweifelsfall rückgängig machen, was aufgrund von Fristen nicht immer möglich ist.