Kurz vor Abschluss der Beweisaufnahme im Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Joggerin hat der 46-jährige Angeklagte überraschend angekündigt, sein Schweigen zu brechen. Ihm werden versuchter Mord und sexuelle Nötigung vorgeworfen. Urteil noch im Januar?

Schwerin.– Die im Sommer vorigen Jahres getötete Joggerin aus Lübeck ist nach Aussagen eines Gerichtsmediziners durch einen mit starker Kraft ausgeführten Messerstich in den Hals umgebracht worden. Die 29-Jährige sei mit hoher Wahrscheinlichkeit von hinten angegriffen worden und habe noch vergeblich versucht, den Täter abzuwehren, sagte der Gutachter am Mittwoch vor dem Schweriner Landgericht. Die Verletzungen passten auch zu einem Messer, das in Tatortnähe vergraben worden war und an dem Ermittler DNA-Spuren von Angeklagtem und Opfer fanden.

Dem 46-jährigen mutmaßlichen Täter, der ebenfalls aus Lübeck stammt, werden Mord, versuchte sexuelle Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Laut Anklage hat er die Frau überfallen, um sich an ihr zu vergehen. Er selbst schweigt bislang zu den Vorwürfen. Das Urteil soll noch im Januar gesprochen werden.

Die junge Frau, die am Morgen des 7. Juli am ehemaligen Grenzstreifen joggte und dabei überfallen wurde, erlag nach Angaben des Gutachters nur wenige Minuten nach dem Angriff der zugefügten Verletzung. Die Klinge habe die Halsschlagader durchtrennt und die Luftröhre verletzt. Der Mann war wenige Tage nach der Tat festgenommen worden. Das mutmaßliche Tatmesser, das ein Junge im Wald gefunden hatte, gilt als wichtigstes Indiz für die Täterschaft des Mannes.

Am Mittwoch war auch die Mutter des Opfers gehört worden. Sie beschrieb ihre Tochter, die mit Mann und Sohn in Italien lebte und zu Besuch bei den Eltern war, als sehr offen, hilfsbereit und von großer Ausstrahlung auf andere. Die Angehörigen litten sehr unter dem Verlust. „Ich versuche zu funktionieren, wie ein preußischer General“, sagte die Mutter. Ihr Mann leide seit der Tat unter gesundheitlichen Problemen. Die Frau gehörte zu den letzten Zeugen in dem Prozess. An diesem Freitag soll eine psychiatrische Sachverständige ihr Gutachten vorstellen.