Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz wollen das Gesetz zur Unterstützung von Asylbewerbern im Bundesrat zu Fall bringen.
Mainz/Kiel. Die rot-grün regierten Bundesländer Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz wollen das Bundesgesetz zur Unterstützung von Asylbewerbern im Bundesrat kippen. Sie halten das Gesetz nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli für überflüssig. Danach müssten die gesetzlichen Leistungen das Existenzminimum sichern. „Das Existenzminimum ist für alle Menschen gleich – egal ob Deutscher, Migrant oder Flüchtling“, sagten der schleswig-holsteinische Innenminister Andreas Breitner (SPD) und die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt (Grüne) am Mittwoch. Mit dem Urteil könnten die betroffenen Menschen nun in die bestehenden Sozialsysteme eingegliedert werden.
Der Ausgang der Bundesratsinitiative könnte sich auch auf die Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen auswirken. Sollten Asylbewerber Leistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen, würde der Bund erstmalig in die Kostenerstattung für Flüchtlinge einbezogen werden, hieß es in der Mitteilung. Bisher trügen Länder und Kommunen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz alleine.
„Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass migrationspolitische Erwägungen bei der Festlegung des Existenzminimums keine Rolle spielen dürfen“, sagte Breitner. Alt betonte: „Mit der Eingliederung in die Sozialsysteme würde eine unerträgliche Diskriminierung der Flüchtlinge endlich aufhören.“ Bisher galten für Asylbewerber andere Regeln zur Unterstützung als für andere Bedürftige in Deutschland, die Sätze waren niedriger als etwa für Hartz IV-Empfänger. Die Leistungen für Asylbewerber müssen nach dem Urteil aus Karlsruhe deutlich steigen und sich an Leistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe orientieren.
Die Bundesländer einigten sich für den Übergang auf eine einheitliche Höhe. Alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene bekommen nach Angaben des Kieler Innenministeriums 346 Euro pro Monat statt wie bisher knapp 225 Euro. Die endgültige, gesetzliche Regelung sei Aufgabe des Bundes. In Schleswig-Holstein profitieren von den neuen Leistungen rund 3500 Asylbewerber und sogenannte geduldete Ausländer. Nach Berechnungen des Innenministeriums entstehen dem Land in diesem Jahr zusätzliche Ausgaben in Höhe von zwei Millionen Euro, auf die Kommunen kämen Mehrkosten von 650.000 Euro zu.
Das Kieler Kabinett hatte der Bundesratsinitiative den Angaben zufolge vergangene Woche zugestimmt. Das Kabinett in Mainz gab am Dienstag grünes Licht.