Die Observation eines 72-jährigen Sexualstraftäter wurde durch das Amtsgericht Neumünster vorerst bis zum 31. Oktober verlängert.

Kiel. Das Amtsgericht Neumünster hat die Observation eines 72 Jahre alten, offensichtlich unbelehrbaren Sexualstraftäters bis zum 31. Oktober verlängert. Die Polizeidirektion Neumünster hatte dies beantragt. „Damit sollen auch mögliche schwerwiegende Straftaten des Betroffenen zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen unterbunden werden“, erläuterte der zuständige Gerichtssprecher Sebastian Brommann am Freitag in Kiel die Entscheidung.

Der Fall war in die Schlagzeilen geraten. Eine Amtsrichterin hatte zunächst die Observation nicht verlängert, solange keine Anhörung des Mannes stattgefunden habe. Mit einer Einstweiligen Verfügung erreichte die Polizei, den Mann weiter observieren zu dürfen. Medienberichten zufolge soll aus dem Justizministerium Einfluss auf die Justiz genommen worden sein. Das Ministerium hat dies bestritten. Am Mittwoch will Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtags in Kiel Rede und Antwort stehen.

(dpa)