Gegen die Befreiung des SSW von der Fünf-Prozent-Sperrklausel liegen Einsprüche vor. Verfassungsgericht entscheidet.
Kiel. Gegen die Befreiung des SSW, der Partei der dänischen Minderheit, von der Fünf-Prozent-Hürde bei der schleswig-holsteinischen Landtagswahl sind mehrere Einsprüche eingegangen. Entsprechende Medienberichte bestätigte die Geschäftsstelle von Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler am Mittwoch in Kiel. Nähere Angaben wurden nicht gemacht. Ob sich am Ende das Landesverfassungsgericht in Schleswig als letzte Instanz mit dem Thema befassen muss, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.
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Das weitere Prozedere sieht nach Angaben der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin so aus: Am 10. Juni endet die Einspruchsfrist. Dann wird die Landeswahlleiterin einen sogenannten Vorprüfungsbericht zu allen Einsprüchen zusammen mit einer eigenen Stellungnahme dem Landtag übermitteln. Dessen Wahlprüfungskommission wird sich mit den Einsprüchen befassen und dem Landtag eine Empfehlung aussprechen. Sollte der Landtag die Einsprüche verwerfen, können Beschwerdeführer in zweiter und letzter Instanz das Landesverfassungsgericht anrufen.
Der SSW ist seit 1955 von der Fünf-Prozent-Sperrklausel befreit, damit die dänische Minderheit im Parlament sicher vertreten ist. Bei der Landtagswahl am 6. Mai erzielte der SSW mit 4,6 Prozent sein bisher bestes Ergebnis. Zusammen mit SPD und Grünen bildet der SSW eine Koalition.
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Diese erste Beteiligung des SSW an einer Landesregierung ist bei der CDU auf Kritik gestoßen. Nach Auffassung der CDU nutzt der SSW seine Sonderposition aus. Der CDU-Landesvorsitzende Jost de Jager versicherte aber bereits vor der Landtagswahl, dass die Union die Befreiung des SSW von der Fünf-Prozent-Hürde nicht antasten wolle, sondern die Auseinandersetzung in politischen Sachthemen suche. CDU-Pressesprecher Daniel Günther sagte am Mittwoch, diese Linie gelte unverändert. Ihm sei kein Funktionsträger der CDU bekannt, der einen Einspruch bei der Wahlleiterin erhoben habe.
(dpa)