Tornesch. Mit einer dreisten Masche hat der 54 Jahre alte Mann versucht, die Polizei zu täuschen. Doch die Beamten fielen nicht auf Trick herein.

Ein dreisterLkw-Fahrer ist bei einer Polizeikontrolle auf der A23 im Kreis Pinneberg aufgeflogen. Der 54 Jahre alte Mann hatte zwei Fahrerkarten genutzt, um die vorgeschriebenen Ruhezeiten umgehen zu können. Auf diese Weise saß der Mann zwölf Stunden nonstop am Lenkrad!

Eine Streife des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Elmshorn hatte den Laster schon am Maifeiertag auf der A23 bemerkt und zur Kontrolle auf den Rastplatz Forst Rantzau gelotst. Dabei fiel ihnen auf, dass der Mann am Steuer einen völlig übermüdeten Eindruck hinterließ.

Betrugsversuch: Lkw-Fahrer nutzte offenbar die Karte eines Kollegen mit

Warum das so war, bemerkten die Polizisten, als sie die Karte im Fahrtenschreiber genauer unter die Lupe nahmen. Beim Auslesen stellten sie fest, dass besagte Karte gar nicht zum Lkw-Fahrer gehörte, sondern vermutlich zu einem Kollegen gehörte. Sie zeigte die Daten eines ausländischen Fahrers an. Bei dem Mann am Steuer handelte es sich jedoch um einen 54 Jahre alten deutschen Staatsbürger.

Als die Beamten daraufhin das Führerhaus des Lkw genauer unter die Lupe nahmen, entdeckten sie die zum Fahrer gehörende Karte in einem Versteck. Sie befand sich unter einer Ablage.

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Letztlich stellte sich heraus, dass der 54-Jährige beide Karten nutzte, um seine Lenkzeit auf diese Weise zu verlängern. Ein äußerst gefährliches Unterfangen. So stellte sich nach dem Abgleich beider Karten heraus, dass der Lkw-Fahrer am Dienstag zwölf Stunden ununterbrochen hinter dem Steuer gesessen hatte.

Auch am Mittwoch war er zum Zeitpunkt der Kontrolle deutlich länger unterwegs als erlaubt. So saß der Mann um 10.30 Uhr morgens bereits seit neun Stunden nonstop am Lenkrad. Mit der Weiterfahrt war es dann allerdings erst einmal vorbei.

Zweite Fahrerkarte genutzt: Auf den Lkw-Fahrer wartet jede Menge Ärger

Gegen den Lkw-Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fälschens beweiserheblicher Daten eingeleitet. Zusätzlich wird er sich wegen schwerwiegender fahrpersonalrechtlicher Verstöße verantworten müssen. Weitere infrage kommenden Verstöße sind Gegenstand der Ermittlungen der Polizei.