Pinneberg. Gesucht und unter Drogeneinfluss saß der Mann am Steuer eines unversicherten Wagens: Keine gute Kombination in einer Polizeikontrolle.
Der Wagen war nicht versichert, der Fahrer stand unter Drogeneinfluss und war zur Festnahme ausgeschrieben. Die Konsequenz: Beamte der Bundespolizei haben am Donnerstag den 28 Jahre alten Mann am Bahnhof Pinneberg verhaftet.
Den Beamten war gegen 16.30 Uhr ein Audi A6 mit PI-Kennzeichen aufgefallen, der ihnen auf der Rockvillestraße entgegengekommen war. Als das Fahrzeug auf dem Parkplatz am Bahnhof abgestellt worden war, entschlossen sich die Beamten zur Kontrolle des Fahrers.
Kontrolle am Bahnhof: Mann hat Strafe nach Körperverletzung nicht bezahlt
Dabei stellten die Bundespolizisten fest, dass der 28 Jahre alte Mann am Steuer per Haftbefehl gesucht wurde. Dem Mann wird Körperverletzung vorgeworfen. Dafür hatte er eine Geldstrafe von 1050 Euro kassiert, diese jedoch nicht bezahlt und war untergetaucht.
Während der Kontrolle verhielt sich der 28-Jährige zunehmend aggressiv, er wurde immer nervöser und zeigte starke Stimmungsschwankungen. Daraufhin kam den Beamten der Verdacht, dass ihr Gegenüber unter dem Einfluss von Drogen stehen könnte.
Unter Drogeneinfluss im nicht zugelassenen und versicherten Auto gefahren
In dieser Frage wurden Beamte der Landespolizei hinzugezogen. Sie bestätigten diesen Verdacht und ordneten eine Blutprobe an, die von einem Arzt auf dem Revier entnommen wurde. Die Überprüfung der Fahrzeugkennzeichen ergab, dass für den PKW kein Versicherungsschutz bestand.
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Der Audi A6 war zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben. Daraufhin sorgten die Beamten für eine Entwertung der Kennzeichen. Bei der Durchsuchung des jungen Mannes entdeckten sie zudem eine geringe Menge Drogen.
Festgenommener Mann muss 30 Tage hinter Gitter verbringen
Da der Mann die im Haftbefehl geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, in der er jetzt die nächsten 30 Tage verbringen muss. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet, außerdem wird er sich wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten.