Wedel. Zeugen hatten die betrunkene Radlerin gesehen. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt. Die 50-Jährige erwartet nun eine saftige Strafe.
Sie war im wahrsten Sinn sturzbetrunken: Direkt vor der Feuerwache in Wedel hat es eine stark alkoholisierte Fahrradfahrerin vom Rad gehauen. Zwei Zeugen alarmierten daraufhin die Polizei, die besagte Dame vor Ort antraf und ihr die Weiterfahrt untersagte.
Die beiden – bisher unbekannten – Zeugen hatten gegen 21.50 Uhr am Tag der Deutschen Einheit die Wache alarmiert. Sie gaben an, dass an der Schulauer Straße auf Höhe der Feuerwache eine Frau von ihrem Fahrrad gestürzt sei – möglicherweise in Folge einer nicht unerheblichen Alkoholisierung.
Wedel: Beim Eintreffen der Polizei hatte sich die Frau wieder aufgerappelt
Als der Streifenwagen aus der nahe gelegenen Wache vor Ort eintraf, hatte sich die 50 Jahre alte Frau bereits wieder aufgerappelt und damit begonnen, ihre Fahrt auf dem Rad fortzusetzen.
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Ihre Fahrweise war allerdings derart auffällig, dass die Beamten sie anhielten und um einen Atemalkoholtest baten. Die Frau kam dem auch nach. Das Ergebnis lag jenseits der zwei Promille.
Wedel: Radfahrer gelten ab 1,6 Promille als fahruntauglich
Daraufhin untersagten die Beamten der Frau die Weiterfahrt. Weil Radfahrer ab einem Wert von 1,6 Promille als absolut fahruntauglich gelten, erwartet die Frau jetzt einiger Ärger. Sie muss sich in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
In diesem Zusammenhang sind die Ermittler auf die Zeugenaussagen der beiden Radfahrer angewiesen, die den Hinweis auf die Betrunkene geliefert hatten. Sie sowie eventuelle weitere Zeugen der Alkoholfahrt der Frau sollten sich unter der Telefonnummer 04103/50 18 0 bei der Polizei in Wedel melden.