Tornesch. Laut Verwaltung wäre zumindest eine teilweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht möglich. Welche Regeln gelten.

Um Energie und Kosten einzusparen, wird in Tornesch geprüft, ob die Straßenlaternen in der Nacht zwischen 1 und 4.30 Uhr abgeschaltet werden. Die Verwaltung hält das für vertretbar. Sensible Bereiche wie Unterführungen, das Bahnhofsumfeld und größere Kreuzungen sollen beleuchtet bleiben.

Eine individuelle Schaltung der Straßenbeleuchtung ist nicht möglich, da die Lampen in größeren Einheiten zusammengeschaltet sind. Das Stadtgebiet ist in 23 Verbrauchsstellen mit jeweils eigenem Schaltschrank aufgeteilt. Davon wären 17 für die Nachtabschaltung geeignet. Eine Abschaltung für dreieinhalb Stunden bedeutet im Jahr eine Einsparung von etwa 93.000 kWh und 43.680 Euro.

Laut StVO müssten parkende Autos unter abgeschalteten Laternen von den Fahrern selbst beleuchtet werden. Betroffene Laternen müssen daher mit einem Laternenring gekennzeichnet werden. Kosten: 12.800 Euro. Die Politik berät im öffentlichen Bau- und Planungsausschuss am Montag, 24. Oktober, von 19.30 Uhr im Rathaus darüber.