Barmstedt. Die Tat an der pensionierten Friseurin erschütterte die kleine Stadt Barmstedt. Nun kommt der Tatverdächtige vor Gericht.

Die Bluttat hatte im Mai Barmstedt erschüttert. Jetzt rückt die gerichtliche Aufarbeitung näher: Die Staatsanwalt Itzehoe hat Anklage gegen Jan S. erhoben, der im Mai in einer Wohnung an der Johannisstraße seine Mutter Monika S. (64) erstochen haben soll. „Wir werfen dem Beschuldigten einen Totschlag vor“, bestätigt Peter Müller-Rakow, Sprecher der Behörde, die Anklageerhebung.

Der Barmstedter, der vor Kurzem in der Untersuchungshaft seinen 40. Geburtstag beging, hat laut Anklage in der Hochparterrewohnung des Mehrfamilienhauses ein regelrechtes Blutbad eingerichtet. „Es kam in der Nacht vom 4. auf den 5. Mai zu einem Streit in der gemeinsamen Wohnung“, so der Oberstaatsanwalt. In dessen Verlauf soll der inzwischen 40-Jährige zunächst auf seine Mutter eingeschlagen und dann zum Messer gegriffen haben. Müller-Rakow spricht von „einer Vielzahl von Messerstichen“, ohne die genaue Anzahl zu nennen.

Die Stich- und Schnittverletzungen hätten schnell zum Tod der pensionierten Friseurin geführt. Über das Motiv des Streits gibt der Staatsanwalt nichts preis. Nach Abendblatt-Informationen könnte es um eine Drogenproblematik des Angeklagten und den Wunsch der Mutter gegangen sein, die gemeinsame Nutzung der Wohnung wieder zu beenden.

Jan S. war bereits wegen einer Arbeitsstelle ausgezogen und kurz vor der Bluttat wieder bei seiner Mutter eingezogen. Am Abend des 6. Mai, einem Freitag, machte sich eine Freundin der Familie Sorgen. Sie hatte einige Tage nichts von der 64-jährigen Monika S. gehört, was ungewöhnlich war. Weil die Barmstedterin auch nicht erreichbar war, sah die Zeugin – sie verfügte offenbar über einen Schlüssel – in der Wohnung nach. Dort entdeckte sie gegen 20.40 Uhr die leblose Frau, deren Körper von Messerstichen übersät war.

Jan S. befand sich nicht mehr in der Wohnung. Der heute 40-Jährige wurde daraufhin von der Polizei kontaktiert und gab an, mit dem Rad unterwegs zu sein – und zwar in Neustadt am Rübenberge in Niedersachsen, etwas mehr als 200 Kilometer von Barmstedt entfernt. Dort nahm ihn am 7. Mai die örtliche Polizei in Empfang, er leistete keinen Widerstand.

Warum sich der Barmstedter dort aufhielt und wie er dorthin kam, dürfte in dem Prozess eine Rolle spielen. Nach seiner Festnahme hatte Jan S. angegeben, schon zu wissen, was die Polizei von ihm wolle. Die Bluttat gestanden hat er in der folgenden Befragung nicht, er hat sie jedoch auch nicht abgestritten. Der Verdächtige wurde am 8. Mai einem Richter am Amtsgericht Itzehoe vorgeführt, der dem Antrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe entsprach und einen Haftbefehl wegen Totschlags gegen den Mann erließ. Im Anschluss kam der Barmstedter in eine Untersuchungshaftanstalt, wo er weiterhin einsitzt.

Die weiteren Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Jan S. Mordmerkmale verwirklicht hat. Daher lautet die Anklage nicht auf Mord, was eine lebenslange Strafe zur Folge haben würde, sondern lediglich auf Totschlag. Hier liegt die Mindeststrafe bei fünf Jahren, in besonders schweren Fällen kann lebenslange Haft verhängt werden.

Mildernde Umstände sieht die Anklagebehörde keine. „Wir gehen nicht davon aus, dass der Beschuldigte in einem Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hat“, so Oberstaatsanwalt Müller-Rakow. Eine dahingehende Begutachtung – etwa auf eine Drogenintoxikation oder Alkoholisierung – sei nicht erfolgt. Die Anklage liege bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe. Termine für den Prozess stehen noch nicht fest. Erwartet wird ein Prozessbeginn Ende Oktober oder Anfang November.