Schenefeld. Das sind die sogenannten Baulandpolitischen Grundsätze, die der Schenefelder Stadtentwicklungsausschuss bestimmt hat.
Investoren, die künftig in Schenefeld Mehrfamilienhäuser bauen wollen, müssen sich an sehr klare Regeln halten. Diese sind in den sogenannten Baulandpolitischen Grundsätzen verankert, die kürzlich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt einstimmig beschlossen worden sind. „Das ist ein Meilenstein für Schenefeld“, freut sich der Ausschusschef Mathias Schmitz (Grüne). Seine Partei hatte die Diskussion über derartige Vorgaben auf den Weg gebracht und Vorschläge dazu eingebracht, die nach langer politischer Debatte nun verpflichtend sein werden.
Die Grundsätze sollen für die Planung und Errichtung von Wohngebäuden mit mehr als 400 Quadratmetern Nutzfläche gelten und transparente, faire und konsistente Regeln schaffen. Schmitz: „Mit diesen Grundsätzen wird vor allem sichergestellt, dass künftig ein Mindestanteil an preiswertem Wohnraum geschaffen und künftiges Bauen dem Ziel der Klimaneutralität verpflichtet sein wird.“ Investoren würden künftig schon beim Erwerb eines Grundstücks wissen, mit welchen Anforderungen an Gebäude und Wohnraum zu rechnen ist. Schmitz: „Ausreden, eine Maßnahme wäre nicht möglich, da der teure Grunderwerb diese wirtschaftlich nicht darstellen würde, werden nur noch bedingt Wirkung erzeugen können.“
Stadt schließt verbindliche Verträge mit den Investoren
Geregelt ist, dass die Stadt künftig grundsätzlich mit allen Investoren, die Mehrfamilienhäuser bauen, unter Berücksichtigung der „Baulandpolitischen Grundsätze“ städtebauliche Verträge abschließt. Die Investoren müssen sich verpflichten, die Kosten für Planung, für die äußere Erschließung und die notwendigen öffentlichen Grünflächen zu übernehme. Geregelt ist auch die frühzeitige Abstimmung von notwendigen Ausgleichsmaßnahmen sowie die anteilige Kostenübernahme für notwendige Erweiterungen von öffentlichen Einrichtungen.
Die Investoren erteilen zudem die rechtsverbindliche Zustimmung, dass mindestens 20 Prozent der neu geschaffenen Wohnungen preiswert oder preisgedämpft angeboten wird. Dabei wird eine Mietpreisbindung für 20 Jahre festgeschrieben. Die Gebäude müssen mindestens den Standards des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Angestrebt wird, dass innerhalb eines Jahres die Klimaneutralität des Bauobjektes nachgewiesen werden muss. Die Gebäude sollen ohne die Verbrennung fossiler Brennstoffe mit Wärme versorgt und alle für die Nutzung von Solarenergie geeigneten Dachflächen zu mindestens 50 Prozent mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.
Es muss überdachte Abstellgelegenheiten für Fahrräder geben
Pro Wohneinheit muss neben den Stellplätzen für Pkw das überdachte Abstellen von mindestens zwei Fahrrädern ermöglicht werden, außerdem sind Vorkehrungen für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge zu treffen. Weitere Vorgaben betreffen den Erhalt des auf den Grundstücken vorhandenen Baumbestandes, die Begrünung von Dachflächen mit mehr als 400 Quadratmeter Bruttogeschossfläche und eine Prüfung auf eine mögliche Begrünung der Fassade.
Grundstückseinfriedungen sollten möglichst durch Hecken mit einheimischen Gehölzen erfolgen, Nisthilfen für Vögel sind vorzusehen und das anfallende Niederschlagswasser sollte möglichst vollständig auf dem Grundstück versickern sowie und Abfluss-Systeme für Starkregenereignisse ausgelegt werden.
Bereits 2013 hatte die Politik einstimmig beschlossen, weiteren Flächenverbrauch außerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes zu vermeiden. Auch der Rahmenplan für den neuen Stadtkern wurde parteiübergreifend verabschiedet. „Das zeigt, dass Politiker aller Parteien in Schenefeld immer wieder bereit und in der Lage sind, zukunftsweisende Maßnahmen gemeinsam zu beschließen“, sagt Schmitz, der sich ausdrücklich bei allen Ausschussmitgliedern bedankt.