Elmshorn. Wegen Beamtenbeleidigung muss der ehemalige Kreischef Michael Poschart 1200 Euro zahlen – streitet aber weiter.

Bis Februar war Michael Poschart Kreischef der AfD. Weil der Quickborner im März 2021 auf dem Facebook-Account seiner Partei Polizisten beleidigt haben soll, musste sich der 67-Jährige am Mittwoch vor dem Landgericht Itzehoe verantworten. Im Oktober 2021 hatte ihn das Amtsgericht deswegen schon zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Poschart legte Berufung ein – und zog auch in der nächsthöheren Instanz den Kürzeren. Er und sein Anwalt Klaus-Peter Scholz sprachen von einem „politischen Urteil“, was bei anderer Parteizugehörigkeit nicht gefällt worden wäre.

Landgericht verurteilt AfD-Politiker wegen Beamtenbeleidigung

Rückblick: Am 8. März 2021 trafen sich Gegner der damals sehr strengen Corona-Maßnahmen zum gemeinsamen Protest am Alten Markt in Elmshorn. Den Termin kannte auch die Polizei. Als Beamte die Personalien eines Mannes feststellen wollen, der sie aus ihrer Sicht beleidigt haben soll, kommt es zu einer Eskalation. Der Mann erklärt auf Nachfrage, keinen Personalausweis dabei zu haben. Die Beamten kündigen an, ihn danach durchsuchen zu wollen. Der Mann weigert sich, es kommt zu einem kurzen Handgemenge, der Mann wird zu Boden gebracht. Die Handlungen der Beamten werden gefilmt. Poschart stellt dieses Videomaterial abends online – versehen unter anderem mit dem Kommentar „armselige Gesetzeshüter, ihr solltet euch was schämen“.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft stellt das eine Beleidigung dar. Ebenso für den Richter am Amtsgericht, der im Oktober befindet, die Formulierung implizierte, die Beamten seien „arm im Geiste“. Wie die Formulierung genau gemeint war? Poschart äußert sich dazu in beiden Gerichtsverhandlungen nicht. Sein Verteidiger macht dagegen deutlich, dass der damalige AfD-Kreischef keinesfalls auf den geistigen Zustand der Beamten abgezielt habe.

Vielmehr habe er ausdrücken wollen, dass die Handlung der Beamten, den Mann auf den Boden zu werfen, armselig gewesen sein. „Einen alten Mann mit Händen in der Tasche und einem Hund an der Leine“. Es habe viele andere Möglichkeiten gegeben, die Situation zu entschärfen. „Die Eskalation ging von der Polizei aus“, so Verteidiger Scholz. Ein dritter Beamter, der später dazugekommen sei, habe die Situation ohne Gewalt lösen können. Der Post sei „durch die freie Meinungsäußerung gedeckt“.

Landgericht: Post von Poschart „zweifelsfrei“ eine Beleidigung

Die Beamten, Roman L. (34) und Niklas A. (24), haben eine andere Sicht der Dinge. Es habe eine Versammlung stattgefunden, sodass die Maskenpflicht gegolten hätte. Teilnehmer hätten sie nicht getragen, und Abstände nicht eingehalten. Als sie die Personalien zweier Teilnehmerinnen feststellen wollten, hätte der Mann sich eingemischt und sie als „Nervensägen“ beleidigt. Daraufhin hätten sie sich trotz „aufgeheizter Stimmung“ dieser Person zugewandt.

Staatsanwalt Bensel erklärt, dass diese Person zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro verurteilt wurde. Das Verfahren gegen die beiden Beamten wegen Körperverletzung im Amt sei dagegen eingestellt worden. Der Post von Poschart ziele dagegen auf die „moralische Verkommenheit der handelnden Beamten ab“, sei daher eine Beleidigung.

Laut Richter Tim Neelmeier dürfe die Polizei als solches beleidigt werden. In diesem Fall seien die Beamten jedoch identifizierbar und Poschart habe die Tatsachen absichtlich verdreht, um eine „politisch motivierte Kampagne gegen die Maskenpflicht“ zu fahren. Daher sei eine Beleidigung zweifelsfrei erfolgt. Poschart will noch mal Revision einlegen.