Elmshorn. Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen 19-Jährigen nach Vorfall in Elmshorn ein, weil er in Notwehr gehandelt hat.

Ein Mensch wurde erstochen, aber der Täter bleibt frei und kommt nicht vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat jetzt die Ermittlungen nach dem gewaltsamen Tod eines 36-jährigen Mannes in Elmshorn eingestellt. „Es lag eine gerechtfertigte Notwehrhandlung vor“, so Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow. Daher bleibe der 19 Jahre alte Beschuldigte, der bereits einen Tag nach der Tat freikam, ohne Strafe.

Zwischen ihm und dem späteren Opfer war es am 14. August gegen 6 Uhr vor einer Bar an der Holstenstraße zu einer – zunächst verbal geführten – Auseinandersetzung gekommen. Es folgte laut den Ermittlungen ein körperlicher Angriff des 36-Jährigen auf den jüngeren Kontrahenten. Dieser soll dann mit dem Einsatz eines Messers für den Fall gedroht haben, dass es zu weiteren Übergriffen kommen würde.

Angriff ging vom späteren Opfer aus

Das soll der Angreifer ignoriert und sich mit einer Bierbank bewaffnet haben. Der 19-Jährige flüchtete in den Innenhof der Bar, sein Widersacher folgte ihm mit der Bierbank. Dort soll der 36-Jährige mit dem Sitzmöbel dem jüngeren Mann einen Schlag versetzt haben. Als er zu einem weiteren Schlag ausholte, griff der 19-Jährige zum Messer und stach zu. Der 36-Jährige erlag trotz schnell eingeleiteter Reanimationsversuche vor Ort seinen schweren Verletzungen.

Dieser Ablauf der Konfrontation gilt laut den Ermittlungsergebnissen der Mordkommission als gesichert. Den Ermittlern lagen „Zeugenaussagen und rechtsmedizinische Gutachten vor, die die Verletzungen der beiden Personen dokumentieren“, so Peter Müller-Rakow. Nach Auswertung aller Unterlagen sei sicher davon auszugehen, dass „eine gerechtfertigte Notwehrhandlung vorlag“. Daher seien die Ermittlungen „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt worden.

Der 19-Jährige verwirklichte eine Schutzwehr

Der erste Angriff sei von dem später Getöteten ausgegangen und der 19-Jährige habe mit seiner Flucht in den Innenhof und seiner nach dem ersten Schlag erfolgten Ankündigung, bei weiteren Attacken ein Messer einzusetzen, eine sogenannte Schutzwehr verwirklicht. „Er konnte den Angriff des körperlich deutlich überlegenen, mit einem massiven Schlagwerkzeug bewaffneten Mannes nicht auf andere Art und Weise sicher abwehren“, so Müller-Rakow.

Die Familie des getöteten 36-Jährigen teilt diese Einschätzung nicht. Sie hatte bereits im Februar Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein eingelegt, nachdem die Itzehoer Anklagebehörde die Hinterbliebenen über die Einstellung des Verfahrens informiert hatte. Die Dienstaufsichtsbehörde hat daraufhin den Fall überprüft und nun die Auffassung der Itzehoer Staatsanwälte bestätigt, dass eine Notwehrsituation vorliegt und das Verfahren einzustellen ist. Anderenfalls wären die örtlichen Staatsanwälte angewiesen worden, das Verfahren wiederaufzunehmen. Der Familie bleibt nun nur noch die Möglichkeit, ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht in Schleswig zu betreiben.