Uetersen. Warum Landtagskandidat Martin Balasus den Verein „K22-jetzt!“ bei Forderung nach Umgehungsstraße unterstützt

Nur knapp kommen die beiden Lkw aneinander vorbei. Der Ossenpadd in Uetersen ist schmal. „Sechs Meter breit“, sagt Wolfgang Bätcke, Vorsitzender und Sprecher des Vereins „K22-jetzt!“. Er hat nachgemessen. Zu schmal für die vielen Schwerlasttransporter, die hier täglich durchfahren. Auch die Parkstreifen seien so eng, dass die Autos teilweise auf den Gehwegen parken würden. Abgefahrene Außenspiegel seien keine Seltenheit. Darum soll die Straße entlastet werden.

„Eine Umgehungsstraße würde helfen.“ Doch das Verwaltungsgericht hatte den Planfeststellungsbeschluss für die Kreisstraße 22 und somit das Baurecht aufgehoben. Nun warten die Befürworter der K22, die auch Torneschs Zentrum entlasten würde, auf das Berufungsverfahren.

Ossenpadd in Uetersen: Anwohnerin berichtet von Rissen am Haus

„Das Verkehrsaufkommen im Ossenpadd ist viel zu hoch“, sagt Martin Balasus, CDU-Direktkandidat zur Landtagswahl. Mit 25 Unfällen in den vergangenen sieben Jahren sei der Ossenpadd zwar offiziell noch kein Unfallschwerpunkt, aber doch eine Hauptverkehrsstraße, in der sich Unfälle häuften. Zudem würden viele kleine Kinder täglich diesen Weg nutzen.

Denn auf der einen Seite liegt der Kindergarten, auf der anderen die Grundschule Birkenallee. Auf der Strecke gelte immerhin Tempo 30, doch die Straße müsste entlastet werden. Eine Anwohnerin habe ihm sogar von Rissen in ihrem Haus berichtet, die durch die Lkw verursacht würden. Das chemische Werk Oemeta, die Papierfabrik Feldmuehle und Vosschemie befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft.

Er unterstütze die Forderung nach der K22. Rückenwind kommt von Petra Jäger, CDU-Vorsitzende in Uetersen. „Außerdem müssen wir das Planfeststellungsverfahren beschleunigen“, sagt Balasus. Es könne nicht sein, dass zwei Kläger, die nicht im Kreis lebten, den Bau der Entlastungsstraße seit Jahrzehnten durch Klagen verhinderten. Der Kreistagsabgeordnete plädiert dafür, künftig nur noch einmal zur selben Sache Einspruch vor Gericht zuzulassen.