Quickborn/Itzehoe. Die überwiegende Zahl der Prozesstermine fällt aus. Wann das Urteil im Fall Andre Piontek erwartet wird.
Es ist der 15. Monat, den Jens von P. (42) in Untersuchungshaft verbringt. Seit März muss sich der Hasloher vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe verantworten, weil er am 29. Juni 2020 auf dem Eulenhof in Quickborn seinen besten Freund Andre Piontek (44) mit zwei Kopfschüssen regelrecht hingerichtet haben soll.
Mordprozess: Urteil wird erst im kommenden Jahr erwartet
Es ist ein Indizienprozess, in dem der Angeklagte seine Unschuld beteuert. Und ein Verfahren, das sich seit einiger Zeit nur noch so dahingeschleppt. Die überwiegende Anzahl der angesetzten Termine wurde abgesagt, sodass die Beweisaufnahme stockt. So fanden im Oktober lediglich zwei volle Prozesstage statt, drei weitere fielen aus. Im November sieht es noch schlechter aus.
Der für den gestrigen Montag angesetzte volle Verhandlungstag wurde zu einem Kurztermin umgewandelt, der ursprünglich angesetzte 26. November fällt aus. Auch die Verhandlung am 1. Dezember wurde abgesagt. Damit bleiben der Kammer in diesem Jahr nur zwei Termine – am 10. sowie 17. Dezember. Ein Urteil ist damit erst 2022 möglich, weil noch ein größeres Beweisprogramm abzuarbeiten ist.
Schuld an den vielen Absagen ist ganz offenbar eine Erkrankung, die einen der drei Berufsrichter oder einen der beiden Schöffen betreffen muss. Das wurde Montag angesichts der Folgetermine öffentlich. Der nächste, für den 10. Dezember angesetzte Verhandlungstag liegt außerhalb der Frist, die von der Kammer eingehalten werden muss. So schreibt die Strafprozessordnung vor, dass maximal drei Wochen zwischen zwei Prozesstagen liegen dürfen. Eine längere Unterbrechung ist nur dann einmalig zulässig, wenn bereits mehr als zehn Tage lang verhandelt worden ist oder wenn ganz bestimmte Ausnahmen greifen – etwa die Erkrankung einer an der Urteilsfindung beteiligten Person. Auf diese Ausnahme berief sich nun der Vorsitzende Richter Johann Lohmann.
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Zuvor hatte er, um die Beweisaufnahme etwas voranbringen zu können, in dem Kurztermin ein Gutachten des Bundeskriminalamtes verlesen. Die Experten hatten sich im August vorigen Jahres mit der Munition befasst, die am Tatort aufgefunden worden war. Zu diesem Zeitpunkt lief noch ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Die Mordkommission hatte drei Geschosshülsen zur Untersuchung eingeschickt.
Zwei vom Kaliber neun Millimeter Luger, die in der Küche des Eulenhofs unweit des Leichnams von Andre Piontek entdeckt worden waren und bei denen es sich – wie sich später herausstellte – um die Tatgeschosse gehandelt hat. Und eine dritte Patrone des Kalibers 22 Millimeter, die eher als Jagdmunition gilt und bei einer Absuche unweit des Hauses entdeckt worden war.
Während die bereits korrodierte Jagdmunition keinem Waffentyp zugeordnet werden konnte, stellten die BKA-Mitarbeiter bei den anderen Hülsen fest, dass sie aus derselben Waffe abgefeuert worden waren. Und es handelte sich um einen Waffenlauf, der keinem handelsüblichen Originalzustand entsprach.
Reiterhof-Mordprozess: Reichen Indizien für Verurteilung?
Eine derartige Waffe besaß Jens von P. zum Tatzeitpunkt – zumindest wenn man der Aussage seines Bekannten Florian F. Glauben schenken darf, die am 26. Oktober in den Prozess eingeführt wurde. Weil gegen Florian F. in diesem Punkt wegen Beihilfe zum Mord ermittelt wird, macht der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, sodass die Ermittlungsbeamten der Mordkommission zu diesem Punkt gehört wurden.
Demnach will Florian F. die Waffe, die einem Freund von ihm gehörte, Jens von P. zwei Tage vor der Tat überlassen haben. Der habe in seinem Beisein damit drei Probeschüsse abgefeuert, zwei Patronen seien übriggeblieben. Am Morgen nach der Tat habe Jens von P. die Waffe, die laut seiner Aussage aus zwei verschiedenen Modellen zusammengesetzt gewesen sein soll, zurückgegeben.
Aus diesem Umstand und Handydaten, die belegen, dass sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt auf dem Eulenhof befand, stützt sich die Anklage. Allerdings gibt es kein Motiv – und aus Sicht der Verteidigung diverse mögliche andere Täter, da Andre Piontek in kriminelle Machenschaften verwickelt war.